was passiert mit den Rentenansprüchen bei einem Wechsel ins Beamtenverhältnis

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kläre das am besten bei einem Gespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deine Rentenansprüche bleiben bestehen und du hast mit 65+ einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Es kann sein, dass deine Pension dann um einen Teil der Rente gekürzt wird.

Das ist je nach Bundesland bzw. Dienstherrn verschieden geregelt.

genau das hat man mir auch gerade bei der Hotline der Rentenversicherung gesagt

20 Jahre in die RV ist relativ unwahrscheinlich, da Beamte meist nur bis zum 28 Lebensjahr eingestellt werden. Aber 10 Jahre sind schon wahrscheinlicher. Wenn jemand unter 6 Jahren normaler Angestellter war und dann ins Beamtenverhältnis wechselt kann sich die bis dahin eingezahlten Beiträge auf Antrag auszahlen lassen. Ist er über die 6 Jahre im Angestelltenverhältnis gewesen und wird dann Beamter ruht das ganze und er muss dann mit Eintritt ins Reltenalter ganz normal wie jeder andere Angestellte auch die Rente beantragen. Dann bekommt er also die Pension und zusätzlich die Rente aus den Jahren die er Angestellter war.

der erste Teil der Antwort stimmt nicht ganz, hab mit 16 eine Ausbildung begonnen und als Schüler / Student später schon immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet - und somit 18 Jahre überwiegend eingezahlt. Die Verbeamtung beim Land ist in NRW bis 35 möglich, in anderen Bundesländern liegt die Grenze noch höher

Die Angestellte-Jahre fallen leider weg, aber Du bekommst sicher eine gute Pension als Beamter, jedenfalls ist das in HH so.

Das ist Unsinn. Es fällt überhaupt nichts weg. Die Beamtenpension wird später um einen Teil der gesetzlichwen Rente gekürzt. Aus der gesetzlichen Rente ergibt sich aber nach heutiger Gesetzeslage eine Pflichtversicherung bei der Krankenversicherung bzw. zahlt die RV einen ZUschuss zur privaten Versicherung.

@DerHans

Ist ja klar, dass Du Deinen Senf dazu geben musst.Ich schreibe doch nicht aus dem Nichts heraus, genauso ist es meinem Ex-Mann aber ergangen !

@Anna20277

Auch wenn Beitrag schon älter, eine Anmerkung dazu. Der Hans hat recht, dass ist Unsinn. Fallen Versorgungsansprüche udn rentenansprüche zusammen, so darf der Betrag welcher sich aus der Summe beider Ansprüche ergibt, nicht den maximalen Betrag übersteigen, welcher an Pension erworeben werden könnte.

Bsp. ein Beamter kann auf maximal 71,25% Versorgungsanspruch seiner besoldung kommen. Er erreicht wegen des verspäteten Eintrite sin die Beamtenlaufbahn am Ende seiner aktiven Dienstzeit nur einen %Satz von 60%. Mit der ihm zustenden Rente für die er vorher einen entsprechenden Anspruch in einem Angesteltenverhältnis erworben hat, darf er nicht über die Summe kommen, welche 71.25% der Höchstversorgung entspricht kommen. Nehmen wir also an der Höchstbetrag wären 1500 € (71,25%) und er erhält als Pension 1100€ , aus der Rentenkasse erhält er 500€, dan würde die Pension um 100€ gekürzt, da er die Höchstversorgung um diese 100€ überschreitet.

Der Rentenanspruch der erworben wurde, bleibt erhalten. Wer erst mit 35 "beamtet" wird, erwirbt ja nicht den vollen Pensionsanspruch.

Früher war es so, dass man sich das Auszahlen lassen konnte, was man eingezahlt hat. Man musste dabei aber auch Fristen beachten. Frag doch einfach beim Rententräger nach. Der kann Dir das genauer beantworten.

DH, das ist immer noch so mit dem Auszahlen lassen. Zumindest wenn man unter 6 Jahren Angestellter war.