Was passiert mit den Bewohnern des Hauses wenn der Staat 1/3 eines bewohnten Hauses erbt?
Hallo,
Eine Mutter hat 3 Kinder. 2 Töchter und 1 Sohn. Eine der beiden Schwestern ist bereits gestorben. Als die Mutter stirbt wird das Haus zu 1/3 an den Sohn und zu 1/3 an die Tochter die noch lebt vererbt. Die bereits Tote Schwester hat auch einen Sohn dieser bekommt auch 1/3 dieses Hauses. Dann stirbt die zweite Schwester und der Bruder sowie der Sohn der anderen Toten Schwester schlagen das Erbe aus. Was passiert nun? Der Staat erbt dann 1/3 des Hauses oder? Weil es gibt keine weiteren Erben. Der letzte lebende Bruder wohnt in diesem Haus und besitzt 1/3 sowie der Sohn der Schwester auch 1/3 besitzt. Was passiert mit dem andern 1/3? Kann der Sohn in dem Haus wohnen bleiben wenn der Staat das letzte 1/3 erbt?
7 Antworten
Kann der Sohn in dem Haus wohnen bleiben wenn der Staat das letzte 1/3 erbt?
Zunächstmal ja, denn man kann einen Miteigentümer nicht so einfach aus den Haus werfen. Das Land kann aber eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese entspricht der anteiligen Ortsüblichen Miete. Das Land wird hier vermutlich versuchen den Anteil komplett zu Geld zu machen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist natürlich der freie Verkauf an einen der Miteigentümer. Zum anteiligen Verkehrswert würde das Land den Anteil daher sicher problemlos hergeben. Der Verkauf den Anteils an einen Dritten dürfte in der Praxis schwierig werden. Die gerichtlich durchsetzbare wäre eine Teilungsversteigerung. Wobei die Miteigentümer natürlich mitbieten dürfen.
Das jeweilige Bundesland erbt, wenn sonst keine Erben mehr da sind. Hier müßte es aber die Gläubigers in Höhe des vorhandenen Vermögens bedienen. War die Erbengemeinschaft nach dem Tod der Mutter noch nicht auseinandergesetzt, hätten Sohn und Enkel ein vorrangiges Kaufrecht, bevor es zur Zwangsversteigerung des Miterbenanteils käme. Ansonsten kann - je nach Fallgestaltung - der Staat ein Bruchteilseigentum der überschuldet verstorbenen Schwester für deren Gläubigers frei verwerten.
Ob nun der Sohn weiter drin wohnen kann, hängt also von den Einzelheiten (hat er z. B. einen Mietvertrag?) des Falles ab und läßt sich allgemein nicht sagen.
Nicht "der Staat" erbt das Drittel, sondern es wird - wenn tatsächlich keine weiteren Nachkommen der Ausschlagenden vorhanden sind- auf die beiden übrigen Erben aufgeteilt.
Übrigens hat dann nicht jeder eine Hälfte, sondern sie haben zusammen alles. Das ist ein Unterschied.
Man muß hier die Erbfall auseinanderhalten. Im zweiten Erbfall gibt es keine Erben (Bruder und Neffe schlagen aus, sonst keiner mehr da). Daher fällt das Erbe an den Staat, der aber daraus die Gläubigers der Erblasserin zu bedienen hat, soweit das Erbe reicht. Es wäre ja ungerecht, wenn Bruder und Neffe trotz Ausschlagung auf Kosten der Gläubiger etwas erhielten.
Nein das Erbe wird dann unter den Erben verteilt die es angenommen haben.
Dann haben sie halt Pech gehabt. Wer die Immobilie der Erblasserin will, muss auch ihre Schulden dazu nehmen.
Es geht hier nur um ein Miteigentum das beim 2. Erbfall an das Land gefallen ist. Das Ausschlagen ist da schon der richtige weg, wenn das Erbe überschuldet ist.
Und da das Land grundsätzlich an Geld und nicht an der Immonbilie interessiert ist, sollte man schauen, ob man einen guten Preis bekommt. Ein erstes realistisches Angebot wären ca. 70% vom anteiligen Verkehrswert.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde erbeb die übrigen Erben, nicht automatisch der Staat.
Aber alle haben das Erbe ausgeschlagen da dort noch Schulden dabei sind...
Es gibt keine weiteren Erben die das Erbe annehmen
Aber die können nicht das erben weil dazu noch ein Berg Schulden dazu kommen