Was passiert mit dem Unfallauto nach Totalschaden?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da sich bisher hier die absolut falschen Antworten häufen versuche ich mal etwas Klarheit ins ganze zu bringen (basierend auf deutschem Recht).

Bei einem unverschuldeten Unfall, hast Du als Geschädigter zunächst einmal das Recht selber zu bestimmen welcher Kfz-Sachverständige Deines Vertrauens das Fahrzeug besichtigt und das Gutachten erstellt. Ein generelles Besichtigungsrecht der zum Schadensersatz verpflichteten Versicherung gibt es nicht. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen enthält dann u. a. folgende Angaben: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten,Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung bzw. -verbesserung usw. Liegen die Reparaturkosten über der Differenz Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Aufgrund eines Integritätsinteresses wäre eine Reparatur bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich.

Jetzt zu Deinem Fall: Hier liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Im Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert (nicht der Zeitwert) angegeben und der Restwert. Von dem Verurscher, dem Fahrer oder der gegnerishcen Versicherung erhälst Du den angegebenen Wiederbeschaffungswert von 5.700,00 € abzügl. dem im Gutachten stehendem Restwert (die Zahl hast du leider nciht geschrieben). Im Gutachten steht ebenfalls eine Angabe von mind. drei Aufkäufern, die Restwerte geboten haben. Das Angebot des höchstbietenden (seriösen) ist maßgebend. Dieser ist an sein Gebot eine bestimmte Frist gebunden. Du bleibst weiterhin der Eigentümmer des Autos und kannst jetzt selbst entscheiden, ob du das Auto an diesen höchstbietenden verkaufst oder ob du irgend etwas anderes mit Deinem Auto machst.

viiielen Dank, deine Antwort erscheint mir total plausibel und logisch! Ich habe das Gutachten noch nicht gelesen, deswegen weiss ich nicht, wie hoch der Restwert angesetzt wurde, ich wurde gestern nur von der Autowerkstatt über das Gutachten telefoniert, wir haben am Montag einen Termin dort. Der eingeschaltete Anwalt wird mir ja auch das Gutachten übermitteln.

Nochmals vielen Dank, dann kann ich ja schon mal übers WE überlegen, wie es nun autotechnisch bei mir weitergeht....

Bei machen Versicherungen ist es sogar so, dass sie dir noch ein Angebot von Händlern zukommen lassen so lange der Wagen noch einigermaßen i.O. ist - hatte ich selbst schon einige Male. Du kannst es verkaufen, dann aber AUSDRÜCKLICH als Unfallfahrzeug/ abgemeldet/ Bastlerfahrzeug!

In der Regel geht das Auto dann in das Eigentum der gegnerischen Versicherung über. Du kannst denen ein Rückkaufangebot machen, wobei beim Totalschaden der Schrottwert eine realistische Ausgangsbasis ist. Auf dem Schrottplatz bringt ein Kfz ca. 80-120 € / t (ist regional unterschiedlich, und die Altmetallpreise sind auch Schwankungen unterworfen).

Ist ein Rechenexempel: wenn Du den Totalschaden für 100 € von der Versicherung erwerben und den bei einem Hinterhofschrauber für, sagen wir mal, 1600 € wieder aufmöbeln lassen kannst, hast Du 4000 Kracher verdient.

alles absolut falsch! Der Eigentümmer ändert sich absoöut nicht! Der Anspruchsteller bleibt weiterhin der Eigentümmer und entscheidet was mit dem Auto geschieht.

@H2Onrw

hmm, genau darum geht es. Verändert sich das Eigentumsverhältnis oder nicht wenn bei einem Totalschaden die Versicherung den Zeitwert erstattet?? Zwei ganz unterschiedliche Meinungen dazu....

@meisengeige

Das Eigentumsverhältnis ändert sich nicht! Die Versicherung erstattet auch nciht den Zeitwert sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Hallo. Wenn Dir die Versicherung den Totalschaden bezahlt hat dann gehört das Auto der Versicherung. Bei mir hatte die Versicherung nach einem Hagelschaden ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt, hatte aber auf das Auto, bzw. eine Ausserbetriebnahme verzichtet. Dadurch blieb ich im Besitz des Fahrzeugs und konnte es weiter fahren bzw. später verkaufen.

Also: rede mit der Versicherung. Wenn sie nicht auf das Fahrzeug besteht bzw. auf eine Ausserbetriebnahme, dann bleibt das Auto in Deinem Besitz. Die Zusage kann aber nur die Versicherung machen.

Das zumindest war die Rechtslage damals. Ob sich daran die letzten Jahre was geändert hat kann ich Dir leider nicht sagen.

auch diese Antwort ist falsch

Prinzipiell hast Du 2 Möglichkeiten. Entweder Du behälst den Unfallwagen selbst und verkaufst diesen auf eigene Rechnung (oder lässt ihn alternativ reparieren). Wenn Du ihn selbst verkaufen willst (weil Du zum Beispiel ein besseres Angebot als 5.700 € für den Wagen vorzuliegen hast), dann bekommst Du natürlich kein Geld (mehr) von der Versicherung.

Andere Möglichkeit - die Versicherung zahlt Dir anstandslos die 5.700 € aus und lässt dann folglich den Wagen abholen!