Was passiert jetzt mit meiner Einbürgerung und ALG?

3 Antworten

Kündigungen während der Probezeit müssen nicht begründet werden.

Da Du gekündigt wurdest, kannst Du Alg beantragen. Eine Sperrfrist ist nicht zu erwarten.

Wegen Deiner Einbürgerung mußt Du Dich an die Ausländerbehörde wenden.

Nein, da du keine 12 Monate in die Versicherung eingezahlt hast.

LG 

Thus 

Wenn du ALG beziehst, dann wird deine Einbürgerung, wenn du noch nicht 23 Jahre alt bist, abgelehnt.