Was passiert dann?(Insolvenz)?

4 Antworten

das guthaben der stromrechnung wird zwar nicht als einkommen gezählt, ist aber im rahmen des insolvenzverfahrens dem insolvenzverwalter mitzuteilen, da es ja quasi vermögen ist, in das ggf. gepfändet werden kann.

lg, Anna

Das ist mir bewusst. Aber was passiert wenn ich das Guthaben nicht an meiner Insolvenz Verwalterin abgebe?

@jra25

es kommt auch drauf an, wie viel es ist und wie du dich sonst verhältst.... schlimmstenfalls kann das zur beendigung der wohlverhaltensphase führen, was dann wieder zur beeindgung des insolvenzverfahrens führt.

d.h. der ganze stress von vorne, FALLS ein neues verfahren akzeptiert wird.

lg, Anna

in der Wohlverhaltensperiode musst du nichts dem Insolvenzverwalter geben. Nur im laufenden Insolvenzverfahren.

Nix. In der WVP darfst Du das Guthaben behalten. Zumindest dann, wenn es auch bereits während der WVP entstanden ist.

Also ich habe es so gemacht und dass ist völlig legitim. Ich habe mir diesen Betrag einfach verrechnen lassen. In der Regel machen die dass. Wenn das Geld auf dein Konto landet ist es sowieso weg.

Mir wurde gesagt meine Insolvenz Verwalterin müsste es erst verrechnen. Leider war sie heute nicht zu erreichen. Aber ganz ehrlich hätte ich meinen Strom nachzahlen müssen, hätte mir auch keiner das Geld dafür gegeben. Also wieso mein Guthaben abgeben? Bin doch eh schon in der Insolvenz.

Ja weil die meinen das Geld steht dir mehr zur Verfügung. Wenn du es verrechnen lässt erhältst du kein Geld. Wenn dein Strompreis weniger werden würde, müsstest du diesen Betrag ja auch nicht abführen. Also ruf deinen Stromversorger an, die sollen es verrechnen und gut ist. Kein Hahn kräht danach. Schlimmer wäre es wenn du die Zahlung erhalten würdest und du es verschweigen würdest. Fragen kommen vom Insolvenzverwalter garantiert nicht.

Und erreichbar sind die in den wenigsten Fällen. Was meinst du wieviel andere der noch verwaltet?