Was passiert bei eine wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeuges und darf das Auto privat verkauft werden?
Hallo zusammen,
mein Fahrzeug hat nach einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Unfall ist ca. einen Monat her und ich warte noch auf die vollständige Auszahlung. Bis jetzt habe ich 75% des Betrages erhalten, da wohl eine abschließende Regulierung zurzeit nicht möglich ist.
Mein Fahrzeug will ich an einen Bekannten verkaufen, der diesen für sich herrichten möchte und dadurch das die Sache noch nicht geklärt ist, habe ich das Auto noch nicht abgemeldet.
Ich würde gerne wissen, ob die Versicherung als Nachweis den Kaufvertrag verlangen würde, oder zählt für die das Datum, an dem das Auto abgemeldet wurde als Verkaufstag?
Ich möchte nämlich nicht, dass die Versicherung nachher damit kommt, dass die einen anderen Käufer gefunden haben und ich das Fahrzeug an den Interessenten verkaufen muss.
Zudem würde mich interessieren ob ich, das Fahrzeug mit dem Schaden nicht behalten könnte (falls ich kein gleichwertiges Fahrzeug finde) ohne eine Reparatur durchführen zu lassen und ob mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu steht, da das Auto laut Gutachten nicht verkehrssicher ist und ich es in nur dringenden Fällen nutze.
Vielen Dank schon mal!
4 Antworten
Das Gutachten beinhaltet einen Restwert. Der Restwert wird dir vor der Auszahlung ABGEZOGEN. Was du dann mit dem Schrott machst, ist deine Sache.
Das besprichst du am besten mit deiner Versicherung. Ich verstehe aber nicht warum das Auto hierfür angemeldet sein muss. Das ist doch das erste was man macht: Abmelden.
Da wäre ich aber arg vorsichtig. Hier muss natürlich sichergestellt sein, dass es noch verkehrssicher ist, sonst handelst du dir ggfs. arge Probleme ein.
75% des Betrages erhalten, da wohl eine abschließende Regulierung zurzeit nicht möglich ist.
Da es hier vermutlich um eine Mitschuld geht hoffe ich, dass du selber einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung beauftragt hast. Wenn nicht, dann solltest du dieses umgehend nachholen.
Da hier offensichtlich schon ein Gutachten erstattet wurde - bei einem Haftpflichtschaden hoffentlich von dir beauftragt - hasst du somit auch einen Restwert.
Wenn es sich bei einem:
- Haftpflichtschaden um ein von dir beauftragtes Gutachten
- Kaskoschaden ein von deiner Versicherung erstelltes Gutachten
handelt, dann kannst du das Auto zu dem im Gutachten genannten Restwert (Mindestverkaufspreis) verkaufen. Ebenso kannst du es selber halten. Du als Eigentümer entscheidest, was mit deinem Eigentum geschieht. Das Auto geht auch nicht in den Besitz irgendeiner Versicherung über.
Ein Fachanwalt wurde bereits eingeschaltet. Ich bin der Geschädigte da mir jemand hinten reingefahren ist und ich zusätzlich durch den Aufprall auf meinen Vordermann geschoben wurde. Gutachter wurde auch von mir selbst beauftragt. Danke!
damit läuft doch alles perfekt
die versicherung würde wahrscheinlich mit der letzten Zahlung des Betrages, den Kaufvertrag von mir sehen wollen oder irre ich mich da und wiso zahlt eine Versicherung nicht direkt den kompletten Betrag sondern erst einen Vorschuss von 75% ?
den Kaufvertrag von mir sehen wollen
dann sollen sie erstmal begründen woher sie das Recht dazu haben.
Entscheidend ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert laut Gutachten und nicht das was du dafür bezahlt hast.
Wenn dir die Versicherung den Totalschaden auszahlt, gehört ihr dein Auto. Das kannst du also nicht verkaufen wie du willst. Warum besprichst du das nicht mit der Versicherung?
Eine Versicherung kauft keine Autos ihrer Versicherungsnehmer
Wie kommst du auf den Gedanken, dass du beim meinen Erfahrungen mitreden könntest?
Das Fahrzeug ist ja in meinem Besitzt, wiso darf ich dann nicht selbst wählen an wen ich mein Fahrzeug verkaufe?
Mein Anwalt klärt das alles für mich und da dieser zurzeit im Urlaub ist habe ich meine Frage hier gestellt.
Wenn die Versicherung den Totalschaden auszahlt hast du den Gegenwert deines Autos ja bekommen. Dann wandert das Auto in einem Versicherungspool und wird dort versteigert. Wenn du das anders geregelt haben willst musst du das mit deiner Versicherung klären.
Da ich selbst kein zweites Fahrzeug habe und das von meinem Bruder in der zwischenzeit nutze wenn es möglich ist, habe ich es für Notfälle angemeldet gelassen.