Was muss mir die Staatsanwaltschaft beweisen?

1 Antwort

Aus den AGB's

"Sind Reisender und Buchender nicht identisch,
kann nur der Reisende, sofern er selbst am bahn.bonus-Programm teilnimmt, die Punkte gutgeschrieben
bekommen."

<< Du hast also gegen die AGB's verstoßen

" Das Punktekonto wird
in Bezug auf die Einhaltung der Sammelbedingungen überprüft. Im Falle eines nachgewiesenen
Verstoßes gegen die Sammelbedingungen behält sich die DB Fernverkehr AG vor, die betroffenen
bahn.bonus-Punkte zu löschen sowie im Falle eines wiederholten Verstoßes den Teilnahmevertrag
fristlos zu kündigen. Infolge der fristlosen Kündigung verfallen alle auf diesem Konto
angesammelten bahn.bonus-Punkte und es können keine neuen bahn.bonus-Punkte gesammelt
werden."

<< Die Staatsanwaltschaft wir sich also vermutlich eher nicht mit deinem Kapitalverbrechen beschäftigen. Die DB macht einfach dein Konto dicht und wird dir die zukünftige Teilnahme am Bonusprogramm untersagen...

Viele Grüße

ic hhabe eine strafanzeige von der Bundespolizei wo drinsteht, das es Betrug ist

@Perser1990

Wenn ich von anderen Punkteprogrammen ausgehe, schätze ich einen Gegenwert von etwa 30€ für all deine Punkte, sogar nur 50 Cent, wenn man davon ausgeht, dass man dir nur das eine Mal nachweisen kann. Und davon gehe ich stark aus.

Da stehen die Chancen gut, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach einstellt.

Viel Glück