Was muss man tun wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird?

4 Antworten

Ein EBE wird fällig, wenn ohne gültigen Fahrschein den ÖPNV nutzt. Fahrer und Bedienstete sind berechtigt die Personalien zu erfassen und das EBE zu erheben. Desweiteren kann der höchstmögliche Ticketpreis auf der Linie dazukommen. Das geht auch bei der Bahn. Wenn ein Zug von A nach D fährt und du bei B eingestiegen bist aber bei C erwischt worden bist, musst du den Preis von A nach C zuzüglich den 60Euro zahlen. Wenn man öfter beim Schwarzfahren erwischt wird, kann man auch von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Soweit ich weiß läuft das so: Wenn du ohne gültige Fahrkarte erwischt wirst, nimmt der Kontrolleur deine Personalien auf und stellt dir eine Quittung aus mit der du innerhalb eines gewissen Zeitraums zum Kundencenter des Verkehrsunternehmen gehen und es bezahlen musst. Sollte man die Frist versäumen bekommt man Post.

Wenn die deine Personalien nicht haben, dann glaube ich hast du wenig zu befürchten. Mit den Kameras am Bahnhof nach dir zu suchen dürfte in dem Fall unverhältnismäßig sein und gegen Datenschutzrecht verstoßen.

Die wirst du wohl nicht bezahlen müssen. Denn wohin soll der Bussgeldbescheid gesendet werden?

Diese 60 Euro heißen ja offiziell "erhöhtes Beförderungsgeld". Du bist aber nicht befördert worden. Deshalb schließe ich aus, dass du bezahlen musst. Hat der Busfahrer denn überhaupt deine Personalien?

Nein hat er nicht aber in der Bahnhof hate Kameras als ich in dem Bus eingeschrieben bin.

@Saaraasaaraa

Die werden nicht nach dir fahnden. Diese Kameras dienen der öffentlichen Sicherheit, nicht der Gewinnmaximierung örtlicher Busunternehmen.