Was muss man sich von seinen Mitmietern gefallen lassen?

4 Antworten

Wie viele Mieter sind das, die negativ auffallen? 1 Person oder 2 Personen oder mehrere?

Den Vermieter haben wir schon drauf angesprochen, er sagt wir müssen es untereinander klären.

Dann wäre das doch geklärt: Er bestimmt den Grad der Reinlichkeit der Gemeinschaftsflächen seines Eigentums und sieht offenbar keinen Handlungsbedarf.

Rauchen gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und es ist unvermeindlich, dass beim Verlassen der Wohnung davon etwas in den Flur gelangt. Vmtl. denkt die Mietpartei über fremden Kohlsuppengeruch oder Parfumwolken ähnlich, thematisiert das nur nicht - wozu auch?

Ist die Hundelhaltung genehmigt oder geduldet, werdet ihr auch einzelne Tierhaare oder "Nasser-Hund-Geruch" in Gemeinschaftsflächen hinnehmen müssen wenn es dem VM gleichgültig ist. "Einen Blick für Schmutz" schuldet kein Mieter, nur vereinbarungsgemäße Reinigungder Gemeinschaftsflächen, so die den Mitern auferlegt wäre.

G imager761

Wenn einer der Mieter sich nicht an den Mietvertrag hält, kann sich der Vermieter nicht einfach zurück lehnen. Er ist verpflichtet Mängel abzustellen. 

Bis hin zur Kündigung des Störers.

Hier wird von "normalem Schmutz, Hundehaaren und Haaren der Mieterin sowie von Rauch und ungelüfteter Wohnung" berichtet - absolut kein Kündigungsgrund. Ich denke, wenn ich solche "Probleme" lese, immer an den Song von Udo Jürgens (Gott hab ihn selig) "Ehrenwertes Haus".

Wenn einer der Mieter sich nicht an den Mietvertrag hält, kann sich der Vermieter nicht einfach zurück lehnen.

Falsch, natürlich kann der VM das. Welche Sauberkeit er in seinen Gemeinschaftsflächen akzeptabel findet, entscheidet er, nicht seine Mieter.

Er ist verpflichtet Mängel abzustellen.

Nein, welche Mängel denn? Geruchloses Treppenhaus oder Waschküche in Reinraumqaulität sind weder mietvertraglich zugerichert noch vermietet.

Und das Rauchen in seinen Mieträumen darf er garnicht unterbinden.

@imager761

Wer "nur nach Aufforderung" seiner Treppenreinigungspflicht nachkommt, stört sehr wohl die Hausordnung und damit den Hausfrieden.

Manche Mieter sind aber auch pingelig... Wenn ein Hund erlaubt ist, macht der Dreck, Haare und Muff. Wie die Wohnung zu riechen hat, entscheidet der Bewohner selbst - nicht seine Nachbarn und das eine Dame im Hausflur auch mal ein Haar verliert, ist ja normal. Ich frage mich nur, wie man DIESES findet. Da suchen Leute wirklich das sprichwörtliche "Haar in der Suppe". 

das hat hier nix mit pingelig zu tun. Leute können machen was sie wollen, solange andere nicht damit zu tun haben. Aber Dreck sehen, dafür sollte jeder einen Blick haben.

@Goettlich4

das hat hier nix mit pingelig zu tun.

Sondern? Wie ist es denn um deine Rücksichtnahme bestellt, wenn du penetrantes Parfum oder Allzweckreiniger "Bergfrische" im Treppenhaus ausbringst oder bei gekipptem Fenster kochst?

Entweder änderst du deine Einstellung oder deine Wohnanschrift - der Vermieter hat sich klar positioniert, wer stört.

das eine Dame im Hausflur auch mal ein Haar verliert, ist ja normal. Ich frage mich nur, wie man DIESES findet.

...und ohne Gentest seinem ehemaligen Besitzer genau zuordnen kann... :-)

@TrudiMeier

Wer solche Nachbarn hat, braucht keine Feinde mehr! 

@PhoenixXY

Ja ja, diese von goettlich4 (Wie kommt sie nur auf diesen Namen???) dokumentierte Blockwartmentalität ist leider nicht auszurotten.