Was muss man beim Nachlassgericht melden?

3 Antworten

Sie benötigt - soweit es sich bei dieser "Erbschaft" nur um das Kontohandelt nur ihren BPA + die Sterbeurkunde.

schätze Sie will einen Erbschein beantragen. Mit Testament benötigt Sie keinen. 

Kein Testament - den braucht Sie um etliche wichtige Sachen zu klären. da wäre zunächst mal die Bank. 

Das Konto interessiert das Nachlassgericht nicht. In dem Termin wird es um einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gehen oder es wird ein Testament eröffnet.