Was muß man beachten, wenn man ein Auto "vorübergehend" stillegen will?

8 Antworten

Es sollte keinesfalls zu warm oder zu kalt, bzw. zu feucht stehen.

Bevor Du es anschließend wiederbenutzt, solltest Du es gründlich checken lassen, bevor noch was passiert !

Moin Micha,

ich habe auch vor kurzem mein Lieblingsauto "eingemottet". Habe das gleiche vor wie Du. Du musst bei der Zulassungsstelle das Auto vorübergehend stillegen lassen. Die Regel, dass Du nach 7 Jahren eine Tüv-Vollabnahme machen musst gilt nicht mehr (lt. der Sachbearbeiterin "schon lange nicht mehr"...). Wenn Du ein Kurzzeitkennzeichen am Auto hast, darfst Du auch Kurzstrechen ohne gültigen Tüv zurücklegen.

WOW....super, danke für die zahlreichen, superschnellen Antworten und auch für den sehr hilfreichen Link (@gamasche) :))

Mir ging es weniger um die sachgerechte Lagerung als um die Frage des Versicherungsschutzes und der Wiederanmeldung in 1, 2 .... (?) Jahren. Mein Wissensstand war eben auch noch der, nach welchem man nach max. 18 Monaten eine Vollabnahme durchführen lassen mußte.

MERCI an Euch alle!! ;)

ich habe gelesen das wenn es zu lange einfach stehen bleibt dass der akku mal leer ist falls du ne uhr im auto hast!

mit dem Abmelden dürfte kein Problem sein. Musst wahrscheinlich nachweisen, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichem Verkehrsraum ( also auf einem Parkplatz oder so ) steht. Ihr macht eine Komplette Stilllegung des Fahrzeuges, danach ist eine Gesamtabnahme beim TÜV eh fällig, wie eine Hauptuntersuchung, nur gründlicher. Soweit ich weiß, ist ein Überführungskennzeichen nicht an den TÜV gebunden, das kann dir aber der jenige ehr sagen wo es holst ( Straßenverkehrsamt, Händler oder Werkstatt )

Es ist nur noch eine normale HU erforderlich, den Blödsinn mit der Vollabnahme gibt es zum Glück lange nicht mehr.