Was muss in einer bürgschaft drinstehen

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Das entscheidet nun der Vermieter, nicht deiner Mutter.

Andernfalls:

Mietbürgschaft

Zwischen [Mieter]

und [Vermieter]

besteht aufgrund des Mietvertrages vom ..................... ein Mietverhältnis über die Wohnung Nr. ..... im .............. EG/OG des Anwesens ............................................ .

Herr/Frau [Bürge], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse]

übernimmt hiermit für alle aus diesem Mietverhältnis und seiner Beendigung resultierenden Ansprüche und Forderungen (Miete, Betriebskosten, unterlassene Schönheitsreparaturen, Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Nutzungsentschädigung, Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung etc.) eine selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von ............ Monatsmieten ohne Betriebskosten = ......... EUR

Herr/Frau [ Namei] übernimmt die Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit (§§ 770 und 771 BGB). Die Bürgschaft wird als unkündbar vereinbart und ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt.

Sie erlischt mit der Rückgabe der Urkunde.

Musterstadt, den [Datum[, [ 1. Unterschrift Bürge]

Ich, der Bürge, versichere hiermit, dass ich von mir aus und unaufgefordert dem Vermieter eine Bürgschaft für den Fall des Vertragsschlusses anbiete und zusage, um Bedenken des Vermieters gegen die Bonität des Mieters auszuräumen. Mit dieser Bürgschaft werden keine besonderen Belastungen für den Mieter verbunden sein.

Musterstadt, den [Datum], [ 2. Unterschrift Bürge]

Die §§ in der Mitte sind Mindeststandards und verpflichten deine Mutter sofort zu zahlen, ohne erst vom Vermieter dazu verklagt werden zu müssen, Einspruch gegen seine Forderung einlegen zu können usw.

G imager761

Deine Mutter übernimmt die Bürgschaft für dich. sie bürgt mit ihrem gesamten Vermögen also für den Fall, dass du einen von dir verursachten Schaden an der Mietsache nicht beheben kannst oder den vereinbarten Mietpreis nicht oder nicht vollständig bzw. zeitgerecht an den Vermieter übergibst. In der Regel wird die sonst übliche Mietsicherheit (Kaution) durch diese Bürgschaft ersetzt. Dazu gibt es keine vorgeschriebenen Formulare. Die Bürgschaftserklärung wird schriftlich und formlos an den Vermieter übergeben. Wenn du willst, kann ich dir eine Erklärung verfassen.

sie bürgt mit ihrem gesamten Vermögen

Falsch, gem. Kummuklierungsverbot n. § 551 BGB ist sie auf die gesetzliche Mietsicherheitsleistung von 3 Monatsmieten beschränkt :-O

G imager761

@imager761

Der § 551 BGB regelt nicht die maximale Höhe einer Bürgschaft sondern die maximale Höhe einer Mietsicherheit (Kaution), die der Mieter an den Vermieter zu übergeben sich verpflichten könnte. Deshalb ist die kategorische Eingangsbemerkung "Falsch" des Kommentares imager761 FALSCH. : - ))

Normalerweise der Bürge, die Höhe der Bürgschaft und für wen, was und wem gegenüber gebürgt wird. Zusätzlich erfolgt eine solche Bürgschaft meist unter Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Vorausklage, falls der Vermieter dies verlangt...