Was muss ich tun, wenn die Kündigung durch den Vermieter unwirksam ist?

11 Antworten

Was ist das denn für eine Frage?

Eine unwirksame Kündigung wäre logischerweise als nichtig zu ignorieren und das Mietverhältnis gälte als unverändert fortgesetzt.

Die Frage sollte eher lauten, ob sie unwirksam ist - schweigst du dich darüber aus, weil du die Antwort scheust?

Ich kenne Konstellationen, in denen eine formal fehlerhafte Kündigung nachträglich zu heilen wäre und damit Gültigkeit erlangt :-O

G imager761


Abmahnung und fristlose Kündigung mit identischer Begründung in einem Schreiben führt zu einer unwirksamen fristlosen Kündigung.

"Deiner anderen Frage entnehme ich das Zweifel bestehen ob der
"Vermieter" überhaupt schon rechtmäßiger Eigentümer ist und als
Vermieter agieren darf. Das gilt es natürlich zu prüfen."

Das Grundbuch einsehen ist eine Möglichkeit, aber der Käufer einer Wohnung kann auch schon kündigen, wenn ihm der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag Eigentümerrechte, z.B. im Rahmen des Nutzen- und Lastenübergangs, zugestanden hat - dann kann er ggf. auch eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, obwohl die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist.

Bei Interesse: http://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Ordentliche-Kuendigung/Eigenbedarfskuendigung/Eigenbedarfskuendigung-Welche-Rechte-haben-Mieter-was-tun-E2818.htm

Worauf gründest du die Unwirksamkeit?

Du musst nichts tun.