was muss ich tun um bekleidungsgeld zu beantragen?

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Die Kosten für den Lebensunterhalt sind im BAföG pauschal mit enthalten - dazu gehört auch die Erneuerung der Bekleidung.

Kindergeld gibt es nur bis zum Ende der ersten Ausbildung, sofern die Einkommensgrenzen in der Ausbildung nicht überschritten werden. Bafög -> habe ich schon erläutert.

Kleidergeld gibt es nicht mehr - das ist dann mit Bafög, sofern man es bekommt, abgegolten. Wer trotzdem und zusätzlich Kleidung benötigt kann sich an die Kleiderausgabe des Deutschen Roten Kreutzes wenden. Dort gibt es gebrauchte Kleidung für Bedürftige - aber auch nicht ohne Nachweis!

KIndergeld kann auch für nachfolgende Ausbildungen bewilligt werden. Ab der zweiten Ausbildung wird lediglich das Einkommen geprüft!

"Bekleidungsgeld" gabs damals noch, als es noch kein Hartz IV gab. Heutzutage gibt es keine Sozialleistungen mehr, bei denen es unter normalen Umständen noch Geld für Bekleidung gibt.

das waren 2x im Jahr 300,-DM. Das war noch in der guten alten Zeit. mfg,