was muss ich beim Wohngeldantrag bei Werbungskosten angeben?

3 Antworten

Das Einkommen - wohngeldantrag.de www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm

Bei dieser Einkommensart kann man

Werbungskosten

geltend machen. Prinzipiell werden automatisch 920,- € als Pauschale für die

Werbungskosten

 ...  

es wird ja schon eine pauschale von 920€ gesetzt heißt das ich muss auf 920€ kommen oder mehr

@sternlequeeny

Bis 920,-- Euro brauchst Du nichts nachzuweisen. Möchtest Du höhere Bewerbunskosten geltend machen mußt Du alles nachweisen.

@wilees

ich weiß ja net mal wie viel bewerbungskosten ich insgesamt habe muss ich da jetzt was eintragen

Tja, das Internet vermittelt nicht immer die korrekte Antwort. In diesem Fall ist sie auf jeden Fall falsch.

  1. Arbeitslose können keine Werbungskosten geltend machen.
  2. Die Pauschale von 920 EUR für Arbeitnehmer gilt schon seit Jahren nicht mehr.

Das kannst du dir sparen. Laut Wohngeldgesetz werden Werbungskosten (bzw. werbungskostenähnliche Aufwendungen) nur bei Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, bei Renten und bei Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung (hier nur in nachgewiesener Höhe) abgesetzt.

Da du arbeitslos bist, kannst du keine Werbungskosten geltend machen.

Du gibst alle die Kosten an, die Du im Zusammenhang mit dem Gelderwerb hast. Bewerbungskosten, Anfahrten zu Bewerbungen, Fachliteratur, Schreibmaterial, alles was dazugehört und in einem Zusammenhang mit Arbeit, Arbeitssuche, Weiterbildung steht.

es wird ja schon eine pauschale von 920€ gesetzt heißt das ich muss auf 920€ kommen oder mehr

Das ist bezogen auf das Wohngeldgesetz leider falsch. Als Arbeitsloser kann man dort keine Werbungskosten absetzen.