Was muss ich bei Täter-Opfer-Ausgleich machen, als Täterin?

7 Antworten

...halt außer nur so tun als obs mir Leid tut.

Das zeigt mir, dass du wenig einsichtig bist darin, etwas Falsches gemacht zu haben.

Da der Richter in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft feststellt, ob eine Reue ehrlich ist, und da sicher mehr Erfahrung haben als ein Rotzlöffel, der nur so tut, als ob ihm an einer Wiedergutmachung gelegen ist, kann es sein, dass die Bedingung, nach der das Verfahren eingestellt wird, nicht erfüllt wurde (was ich mir erhoffe). Der Täter wird also verurteilt werden. Schadenersatz und ggfs. Schmerzensgeld muss er eh zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich *wurde* schon verurteilt. Zu Täter-Opfer-Ausgleich und Aggressinstraining. Das wars!

@buttercup2003

Dann warte mal ab was der Staatsanwalt noch alles drauf hat.

@buttercup2003

Abwarten. Sollte der Täter-Opfer-Ausgleich in die Hose gehen, wirst du erkennen, was noch möglich ist. So schlau und obercool wie du waren andere vor dir auch schon.

@wiki01

Er wird in die Hose gehen mit der Einstellung die die FS an den Tag legt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet die Möglichkeit, mithilfe einer Vermittlerin oder eines Vermittlers einen außergerichtlichen Schadenausgleich zu erzielen. Vermittler für Erwachsene sind in den meisten Fällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtshilfe oder Konfliktschlichtungsstellen.

Der Beginn eines Täter-Opfer-Ausgleichverfahrens ist auf Anregung des Opfers, des Täters beziehungsweise der Täterin, des Staatsanwalts beziehungsweise der Staatsanwältin, der Polizei oder des Gerichts in jeder Phase der Ermittlung oder des Strafverfahrens möglich. Ein Vermittlungsversuch setzt aber immer das Einverständnis des Opfers voraus. Ohne dieses Einverständnis ist ein TOA nicht möglich.

In Gesprächen zwischen Täter beziehungsweise Täterin, Opfer und einem Vermittler beziehungsweise einer Vermittlerin sollen die Probleme diskutiert und verarbeitet werden. Ziele sind:

  • Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung
  • Vereinbarung über eine Wiedergutmachung
  • Berücksichtigung der Täterbemühungen im Strafprozess

Während bei einer Gerichtsverhandlung der beziehungsweise die Angeklagte im Mittelpunkt steht, geht es beim TOA um die geschädigte Person. Sie kann Ansprüche auf eine Wiedergutmachung deutlich machen.

Die Vereinbarung über die Wiedergutmachung ist Sache der Beteiligten. Mögliche Formen sind beispielsweise:

  • Gespräch zwischen Opfer und Täter beziehungsweise Täterin mit Entschuldigung
  • Schmerzensgeld oder Schadenersatz
  • Geschenk als symbolische Geste
  • Arbeitsleistungen, um den Schaden zu beheben
  • gemeinsame Aktivitäten von Täter beziehungsweise Täterin und Opfer

Zum Abschluss eines TOA-Verfahrens entscheidet die Richterin oder der Richter beziehungsweise die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, ob das Verfahren eingestellt oder ob und gegebenenfalls in welchem Maße die Leistungen der Täterin oder des Täters strafmildernd berücksichtigt werden können.

Danke! Aber ich wurde direkt dazu verurteilt, ist das dann egal ob das klappt?

@buttercup2003

Wie kann man eigentlich so asozial werden?

@buttercup2003

Das ist jetzt zu spät, aber ich habe Dein Profil angeschaut, wenn Du so weiter machst, wirst Du mehr im Gefängnis wie ausserhalb. Das muß Dir bewußt sein ohne wahre Reue hört das nie auf !

@Mamue1968

Da gehört sie mit der Einstellung zur Allgemeinheit aber auch hin.

@Mamue1968

Hier haben vorher auch alle gesagt ich bekomme Arrest oder sonst was und das war totaler Blösinn! Ich hab Anti-Aggressionstraining für Mädchen und Täter-Opfer-Ausgleich als Strafe heute bekommen und darf die alten Sozialstunden nachmachen.

Hier haben alle viel zu viel Panik geschoben,

@buttercup2003

Dir ist wirklich nicht zu helfen, da wirste noch viel Leiden biste das kapiert hast, schade.

@Mamue1968

Warte mal, versteh ich das richtig, dass ich gar keine Strafe bekomme, wenn ich bis zu dem Ausgleich erreiche, dass mich das "Opfer" gar nicht mehr sehen will?

@buttercup2003

Nein, das verstehst Du nicht richtig.

Es macht aber auch keinerlei Sinn, Dir irgendwas zu erklären, da Du nichts, aber auch gar nichts verstehst.

Und Du wirst einfahren, sei Dir sicher!

@NoName08154711

Ich bin doch schon verurteilt worden, heute morgen! Das Verfahren ist vorbei. Einfahren ist nicht mehr.

@buttercup2003

Du wurdest zu einem Täter-Opfer-Ausgleich aufgefordert, nur unter der Prämisse wurde das Verfahren eingestellt. Da dieser TOA auf Grund deiner verachtenswerten Einstellung scheitern wird, wird das Verfahren wieder aufgenommen.

So zu tun? Ich hoffe du trollst. Ich weiß nicht was du getan hast, aber scheinbar bereust du es nicht. Das ist traurig. Versuch doch mal die Rollen zu vertauschen. Stelle dir vor, die ganze Geschichte wäre anders herum passiert, inklusive der Vorgeschichte. Und dann frag dich, wie sich das "Opfer" fühlt. Warum und wie es verletzt wurde. Und wie du dich fühlen würdest und dir wünschen würdest, dass dein Peiniger bei einem Ausgleich handelt.

Ich petze niemand.

@buttercup2003

Ich Petze niemand? Was soll das denn bedeuten? Ich verpetze niemanden? Und was hat das mit verpetzen zu tun?

@Jess1997

Die hat mich gepetzt in der Schule und dann hab ich ihr mit meinen Feundinnen nach der Schule "erklärt" was ich davon halte. Und ich habe dann Anzeige bekommen!

@buttercup2003

Kann sein, dass petzen nicht immer toll ist, aber jemanden zu verprügeln, dann auch noch als Gruppe, ist nicht nur feige, sondern auch total daneben und Körperverletzung. In Deutschland hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit!!!

@buttercup2003

"petzen" ist ein Verb im Aktiv und kann nicht einfach ins Passiv gesetzt werden.

Dein Verhalten vor und nach dieser Verhandlung macht nur ganz deutlich, dass der im Verfahren urteilende Richter bedauerlicherweise seine Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat. Denn die Milde dieses Urteils war erkennbar Deinem Verhalten nicht angemessen. Aber es wird vermutlich ein nächstes Mal geben - tja und dann wird der nächste Richter vielleicht anders - härter - Deinem Verhalten entsprechend urteilen.

Und auch im Hinblick auf den Täter-Opfer-Ausgleich, Sozialstunden und Anti-Agressionstrainig werden entsprechende Beurteilungen Deiner Akte hinzugefügt werden.

halt außer nur so tun als obs mir Leid tut.

Gar nichts, da du offenbar nichts aber auch gar nichts begriffen hast.

Ich hoffe das Gericht erkennt den Ausgleich nicht an. Denk mal nicht das die da blöd sind.