Was muss ich bei einer Wohnungsbegehung durch den Vermieter beachten? DRINGEND!

14 Antworten

lass dich nur nicht in's bockshorn jagen, ein generelles besichtigungsrecht gibt es nicht! als besitzer der wohnung hast du darüber das hausrecht. das ist so auch vom grundgesetz geschützt. wenn denn der vermieter eine besichtigung einfordert, dann muss dafür ein berechtigtes interesse vorhanden sein (verkauf, neuvermietung, repa-ratur etc.). keinesfalls kann er schnüffelaktionen starten. das lg berlin räumt in einer entscheidung aber ein, dass er so etwa aller 1 bis 2 jahre besichtigen darf. nun, das ist nicht unbedingt für alle verbindlich. was ist denn bei dir, gibt es da einen vom vermieter benannten grund? jedenfalls muss er auf deine belange rücksicht nehmen. du entscheidest, wann er rein darf und wann nicht. er darf sich den zugang nicht erzwingen und auch nicht in deiner abwesenheit rein. sollte er einen schlüssel zur wohnung haben, auch nicht ohne dein beisein bzw. ohne deine einwilligung. es wäre sonst hausfriedensbruch (strafbar!). wenn du dich weigerst, ihn in die wohnung zu lassen oder mit dem termin von ihm nicht einverstanden bist, darf er deshalb nicht kündigen. nur mit hilfe des gerichts dürfte er eventuell mittels einstweiliger verfü-gung seinen anspruch durchsetzen. wenn da kein berechtigtes interesse nachweisbar ist, wird er kein recht bekommen. das einschalten eines rechtsanwaltes ist seine sa-che, er muss dessen kosten tragen, zumal du ja nicht generell dagegen bist, nur for-derst, dass dann besichtigt wird wann es dir genehm ist. wenn es zur begehung bzw. besichtigung kommt, sichere ab, dass du einen zeugen deiner wahl dabei hast. schnüffeleien in deinen sachen und möbeln brauchst du nicht dulden, auch keine fotos. wenn es dazu kommen sollte, sofort rauswerfen. falls der anwalt dabei ist, würde ich den auch nicht reinlassen. insofern der vermieter nicht selbst kommt und jemanden beauftragt hat, unbedingt seine schriftliche vollmacht mit originalunter-schrift und den personalausweis zeigen lassen. ansonsten ist auch ebbe und du brauchst sie nicht reinlassen. teile also dem vermieter mit, dass sein termin dir nicht passt und schlage ihm zwei ausweichtermine deiner wahl mit, er muss sich nach dir richten. wie schon andrerseits vorgeschlagen, wechsle gegebenenfalls den schließzylinder aus (geht natürlich nur, wenn es keine schließanlage ist). damit verhinderst du den zutritt in deiner abwesenheit.

Ganz Dickes DH

Ich habe vorige Woche noch in der Tageszeitung gelesen, dass der Vermieter zu einer generellen "Wohnungsbegehung" nicht berechtigt ist.

Es müssen wichtige Gründe, wie z.B. Handwerkerarbeiten, vorliegen. Auch der begründete Verdacht, dass Du die Wohnung verkommen läßt oder beschädigst, ist ein solcher Grund (das ist bei Dir doch nicht der Fall?).

Ich würde Dir, wie "ErsterSchnee" auch raten, dich sofort mit Mieterbund oder Anwalt in Verbindung zu setzen!

Die Ankündigung, ohne Dich die Wohnung zu betreten, stellt einen Hausfriedensbruch dar und ich wundere mich sehr, dass ein Anwalt so etwas schreibt.

Du kannst und solltst das verhindern, indem Du noch heute ein neues Schloß einbaust.

Dazu bist Du berechtigt - Du mußt nur das alte + Schlüssel aufbewahren.

DH...an ein neues Schloß habe ich auch gedacht und ich würde es machen.Das alte Schloß aufbewahren und bei Auszug wieder austauschen

LAUTLACH, sorry, aber mir scheint, du bist an einen Vermieter geraten, der so überhaupt KEINE Ahnung von Mietrecht hat? Wenn ER OHNE DICH in deine Wohnung geht, hast DU das Recht, SOFORT zu kündigen, und ihn anzuzeigen wegen Hausfriedensbruch. Also, wenn du nicht da bist, oder keine Zeit hast, dann hat er schlichtweg NIX in deiner Wohnung zu suchen, das sollte auch der Anwalt wissen! Wenn allerdings irgendwas vorgefallen ist, denn deine Gründe (zu späte Miete usw)sind KEINE für eine Wohnungsbegehung, dann hat sich der Vermieter VORHER mit Dir auf nen Termin zu einigen, und NICHT der Anwalt. Dann hat er diese Besichtigung vorzunehmen, wenn DU Zeit hat! Sag ihm ab, wenn Miete usw. in Ordnung ist, und wenn er in die Whg geht, dann zeig ihn an, und such dir schnellstens was Neues.

Der Vermieter hat nur in wirklich gravierenden Fällen das Recht auf eine Wohnungsbegehung, denn es ist ja nach wie vor sein Eigentum. Und angesichts der Tatsache, dass es hierzulande leider immer mehr unehrliche Mieter und Messis gibt, bracht man sich über das Verhalten vieler Vermieter nicht mehr wundern. Der Wohnungsbau ist ja auch nur dadurch in Stillstand gekommen, weil die Rechte der Vermieter mehr und mehr eingeschränkt werden, demzufolge eine Immobilie zum Vermieten keine sinnvolle Geldanlage mehr ist. Wohnraum wird als knapp, trotz sinkender Bevölkerungszahl, und viele werden aufgrund der neuen Mietklauseln schlicht nix mehr in bestandsimmobilen investieren. Aufgrund deiner fragen zu : muss alles picobello sein, darf er in die Schränke gucken, private Gegenstände ausser der gesellschaftlichen Norm (was immer das auch sein mag) etc pp,nehme ich mal an das ihm da was zu Ohren gekommen ist und er um sein Eigentum fürchten muss-wohl auch zu Recht? Denn warum würde er sonst - obwohl Mieten bezahlt - so einen Aufwand betreiben der ihm ja auch Zeit und Geld kostet?? Also räum deine Bude auf, sorge dafür das alles in einem sauberen zustand und aufgeräumt ist und nimm den von ihm vorgeschlagenen Termin wahr, kannst ja mal nen halben tag Urlaub dafür nehmen. Die Schränke gehen ihm nix an - genausowenig das Geraffel das drinn ist. Wenn du dich ständig weigerst, wird er immer misstrauischer und wird dir eine ordentliche Kündigung zukommen lassen. Ohne dein beisein darf er die Wohnung nicht betreten - es sei den es sind Mietschulden und auch eine Räumungsklage da - dann darf der Gerichtsvollzieher die Räumung auch dann veranlassen, wenn gnädige Frau nicht anwesend ist und Fristen erfolglos verstrichen ist. Und das wird dann richtig teuer............ und wenn der dann einen Schuldtitel erwirkt hat er 30 jahre Zeit an seine Kohle zu kommen.....

also im Grunde... ist dies hier ein sehr sehr konservatives Haus - und ich bin es nicht. ich laufe auch mal im korsett durchs treppenhaus, wenn ich ausgehe, und wenn mein Vermieter in Schränke guckt, dann wird er Sexspielzeug finden, das ein "Stein des Anstoßes" sein könnte^^ Eine Nachbarin ist gute Freundin des Vermieters und macht hier den Hausmeisterservice - und sie hat ein Problem mit mir.Sie feindet mich offen an, klingelt an meiner Tür abends um neun, wenn sie mich vor 3 Minuten beim Sex gehört hat ^^ lauscht oft an meiner Tür - und gibt eben all dies an den Vermieter weiter - deswegen - hätte man mich hier gerne raus.

Ich danke erstmal allen für die Antworten - inzwischen bin ichg auch etwas beruhigter . Ich kann mir leider nicht freinehmen, ich habe zu diesem Zeitpunkt Berufsschule und schreibe eine wichtige Klausur.

Eine Freundin wird hier sein, ich werde vorher Fotos machen und ein Schreiben hinterlassen,indem ich verlange, dass der Vermieter diese Fotos nach der Wohnungsbesichtigung als derzeitigen Zustand unterschreibt.

Dass er nicht in meine Schränke schauen darf, beruhigt mich, nicht, weil er meinen rosanen pyjama nicht sehen soll, sondern weil ich mich nicht mehr wohl fühlen würde hier, mit dem WIssen, dass er in meinen privaten Sachen rumgeschnüffelt hat.

und.-.-- was das sparen "an der falschen ecke" angeht - so sei gesagt, dass es vielleicht unvorstellbar ist, aber es gibt Menschen, die haben kein Geld, um zu sparen. Ich bin froh, wenn ich am Ende des Monats nicht zwischen Sprit für die Arbeit und was zum Essen wählen muss - und ich drehe JEDEN cent zweimal um.

Liebe Grüße, Laura

An meine Vorschreiber: Wenn Ihr keine Ahnung habt, dann LASST ES EINFACH. "Ich glaube..." oder "meine persönliche Meinung" sind einfach vollkommen irrelevant und helfen kein bisschen weiter!!! Hauptsache mal was geschrieben.

Hallo Laura,

erst einmal hast Du als Mieterin einer Wohnung das alleinige Recht zu entscheiden, wer Deine Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt auch gegenüber Deinem Vermieter. Allerdings steht in vielen Formularmietverträgen ein Passus zum "Betreten der Mieträume durch den Vermieter". Darin wird geregelt, dass der Vermieter aus "dringendem Anlass" und nach entsprechender Vorankündigung beispielsweise auch die Wohnung in Abwesenheit des Mieters betreten darf.

Wenn es diesen Passus nicht gibt, dann gilt erst einmal die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes. ttp://bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html Auch hast Du für Deine Wohnung ein Hausrecht.

Wenn ich Deinem Mietvertrag nichts geregelt, dann hat die Rechtssprechung Gründe entwickelt, bei denen der Vermieter Deine Wohnung besichtigen darf. Dazu gehört die Begutachtung von Mängeln oder das Überprüfung von erledigten Reparaturen. Routinemäßig darf ein Vermieter nach einschlägiger Rechtssprechung auch alle zwei Jahre die Wohnung besichtigen, um z.B. vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen zu kontrollieren.

Dabei darf er keinefalls in Deine Schränke schauen! (Es sein denn es sind Einbauschränke und Du hast Dich vertraglich verpflichtet, die alle 5 Jahre auch innen zu streichen ;-) )

Dar wir in einem Land mit freier Meinungsäußerung (in den Grenzen des Gesetzes) leben, darf er sicherlich auch Kommentare über Deinen pinke Plüschsessel abgeben. Das er Dir deswegen kündigen kann, ist ausgeschlossen.

Inbesondere ist in solchen Routineüberprüfungen keine Eile geboten, so dass Gerichte hier keinen Grund sehen, warum Dein Vermieter nicht z.B. am Wochenende in Deiner Anwesenheit vorbeikommen sollte.

Verfahre also wie folgt:

  1. Schau in Deinen Mietvertrag
  2. Schlage Deinem Vermieter drei (besser mehr) Termine vor (auch am Wochenende). Momentan kann man auch um 19 Uhr bei Tageslicht eine Wohnung gut besichtigen.
  3. Falls er sich stur stellt, verweise auf Dein Hausrecht und frage, warum er überhaupt die Wohnung besichtigen will.
  4. Mache das alles auf jeden Fall SCHRIFTLICH und bitte um SCHRIFTLICHE Antwort.

Keine Panik, Dir kann eigentlich nichts passieren.

Viele Grüße Matthias