Was muss ich beachten, wenn ich eine Aufstockung von Jobcenter beziehe?

3 Antworten

Es kommt erst mal auf deine individuellen Umstände an,dass fängt schon mit deinem Alter an,wo und mit wem wohnst du,was haben die dann evtl.für Brutto / Nettoeinkommen oder im allgemeinen für Einkommen und Ersparnisse,was verdienst du selber an Brutto / Netto und was hast du für Ersparnisse,auch evtl.Lebensversicherungen / Bausparverträge usw. zählen bei Verwertbarkeit zum Vermögen !

Du müsstest dann also alles Angeben was und Nachweisen was mit Einkommen und Vermögen in Zusammenhang steht.

Kannst dir aus dem Internet ja mal den ALG - 2 Hauptantrag und dann ggf.benötigte Anlagen ausdrucken.

Dazu käme dann das du evtl.zu Terminen erscheinen musst wo es dann darum geht deine berufliche Situation zu besprechen,darin geht es dann darum ob du versuchst bzw.versucht hast deine Bedürftigkeit zu verringern oder am besten ganz zu beenden.

Es kann dann also durchaus sein das man dich zumindest auffordern würde irgendwie mehr Stunden zu machen,mehr zu verdienen und wie du das dann umsetzt bleibt dir überlassen.

Du könntet dir dann ggf.einen Nebenjob suchen oder eben eine neue Beschäftigung wenn du beim AG - nicht mehr arbeiten kannst,dass ganze würde dann natürlich auch auf die Höhe deiner Aufstockung ankommen.

Du hast die Pflicht, alles zumutbare (s. SGB II § 10 Zumutbarkeit*) zu unternehmen, um deinen Bedarf an ALG II zu verringern. In der Regel muss man also Bewerbungen um besser bezahlte Jobs / zusätzliche Jobs schreiben und vorweisen sowie Einladungen zu Bewerbungsgesprächen wahrzunehmen.

Du hast das Recht auf Beratungsleistungen und Förderleistungen durch das Jobcenter. Dazu gehören auch (in der Regel verpflichtende) Maßnahmen, vom Bewerbungstraining bis zu einer Weiterbildung (z. B. zum Webdesigner oder zum Berufskraftfahrer inkl. Führerscheine).

Gruß aus Berlin, Gerd

*) SGB II § 10 Zumutbarkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

Darin heißt es auch, dass du notfalls eine Arbeit aufgeben musst zugunsten einer notwendigen Maßnahme oder zugunsten eines besser bezahlten Jobs:

"(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil (...) 5.
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."

Sobald du Aufstockung bekommst, und sind es auch nur 1,50 Euro, hast du sämtliche Pflichten, die ein "regulärer" ALG II-Empfänger auch hat. Dies kann u. U. soweit führen, dass man dich auf längere Sicht zwingt, eine andere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, um deinen Erwerb ohne Jobcenter bestreiten zu können. Weiterhin wirst du wahrscheinlich für bestimmte Maßnahmen (die mit deiner jetzigen Arbeitstätigkeit vereinbar sind) vorgesehen werden und bereits frühzeitig mit Bewerbungen beginnen müssen.

Das alles liegt jedoch weitesgehend im Ermessen deines Sachbearbeiters. Naja und Rechte?