Was muss ich beachten bei einer Hobbyzucht von Chihuahuas, muss ich die Welpen-Einnahmen beim Finanzamt melden?

3 Antworten

Wenn du die Vermehrung deiner Hunde betreibst, um die Nachkommen mit Gewinn zu verkaufen, wirst du ein Gewerbe anmelden müssen. Weitere Auflagen bzgl. Tiere sind zu beachten.
Tust du es nicht, sei gewarnt: Gerade in diesem Punkt sind viele Behörden sehr empfindlich geworden --- zu Recht.

Nachtrag, das habe ich eben überlsen: Der Eintrag zur Zuchttauglichkeit unterstellt dir eindeutig gewerbliche Interessen.

Ich werde mich beim Finanzamt erkundigen,da ich gelesen habe erst ab der dritten oder vierten und mehr ist man verpflichtet Gewerblich dies zu melden. Ich denke nicht das ich soviel daran verdienen kann um Gewinn zu machen,zu dem ich nicht beide gleich zeitig zulassen werde.Und das nur alle zwei drei Jahre 

@SiggiLuluSooky

Tu dir und den Hunden aber auch den Gefallen, und regel das mit dem zuständigen Verband. Eine Bescheinigung kann auch beim Finanzamt und den anderen verantwortlichen behörden viele Wege öffnen, wenn man zeigt, dass man mit offenen Karten spielt.


Meine Meinung zu diesen Zwergen sag ich jetzt mal lieber nicht :-))
Viele Jahre Bernhardiner prägen dann schon ....

@pisanius

Da gebe ich dir Recht, deshalb ja meine Frage. Muss mich schlau machen Danke für die Information.

@SiggiLuluSooky Antwort 

von

 

adventuredog

 

Tierarzthelferin,

 

vor 5 Jahren

Sofern sie ehrlich sind, werden sie auch ihre Einkünfte versteuern.....

Die Einteilung der Züchter in kommerzielle = gewerbliche Züchter und Hobbyzüchter ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.2.2000 geregelt. Demnach sind die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten von Hunden erfüllt, wenn von einem Halter 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen gehalten oder 3 oder mehr Würfe im Jahr erzielt werden. Gewerbsmäßige Züchter müssen eine behördliche Erlaubnis, in der Regel des Veterinäramtes, einholen, wobei auch ihre Sachkunde überprüft wird. Offensichtlich handelt es sich Ihren Informationen nach um einen als gewerblich einzustufenden Züchter. Steffi Märke * Deutscher Tierschutzbund e.V.Baumschulallee 15 53115 Bonn Quelle:http://www.leonberger-online.de/gewerbe.htm

Das habe ich gerade gelesen Stimmt das heute,oder ist das heute wieder anders ?

@SiggiLuluSooky

nur auf die schnelle in der nacht noch geantwortet: kontaktiere den verband, bei dem du angemeldet hast. die legen selber wert auf ordnungsgemäße sache undwerden das kennen.

@SiggiLuluSooky

Das Finanzamt hat andere Regeln als das Veterinäramt oder irgendeine Hundezüchter-Vereinigung...

@ErsterSchnee

... und auch die Stadtverwaltung interessiert sich für dieses Gewerbe, falls es Gewinn abwirft ;-)

Finanzamt eher bei Freiberuflern zuständig wg. einer Steuernummer...

....

Hey sigrid,

falls deine "Hobbyzucht" kein Gewinn abwirft, ist alles okay ;-)

Kein Gewinn beabsichtigt?

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben?
Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.


Nachzulesen in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe gründen -> Punkt 6bzw. in dem Link hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

Andernfalls mußt du ein Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt deiner Stadtverwaltung.

Gruß siola55

Natürlich musst du das dem Finanzamt melden und versteuern! Nur weil du es "Hobby" nennst, ist es ja noch lange keins...

OK werde mich beim Finanzamt erkundigen oder bei einer Steuerberaterin. Ich weiß halt von einer Freundin das sie nie soviel Gewinn mit ihren Welpen hat und eigentlich nichts daran Verdient.

Aber erkundigen werde ich mich selbst erst mal, danke für die Info

@SiggiLuluSooky

"eigentlich nichts...." ist en dehnbarer Begriff.