Was muss ich angeben, Sozialversicherung?

2 Antworten

Du wirst danach gefragt, weil der Arbeitgeber einschätzen muss, ob deine Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ist. Dies ist nur dann gegeben, wenn diese auf max. 3 Monate im Jahr beschränkt ist. Deshalb wird nach vorherigen Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate gefragt.

Die von dir angegebenen „Arbeiten“ (Hund ausführen, Hilfe auf dem Hof) waren eher Gefälligkeiten, keine reguläre Arbeit, dies musst du nicht angeben. Es ist auch keine „Schwarzarbeit“, wenn man seiner Tante hilft und dafür eine kleine Entschädigung bekommt.

Wäre es eine geringfügige Beschäftigung gewesen, hätte deine Tante dich bei der Minijobzentrale anmelden müssen. Das war hier sicher nicht der Fall.

Anmelden muss das der Arbeitgeber, nicht Du als Arbeitnehmer