was muss ich alles zum jobcenter mitnehmen wenn man bereits eine zusage zu einer wohnung hat?

2 Antworten

Das Jobcenter braucht zwingend von euch eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Euren Personalausweis solltet ihr natürlich auch immer mitnehmen.

Bei dieser füllt der Vermieter sämtliche für das Jobcenter relevante Daten zur Wohnung und zum Haus aus. Ohne diese korrekt ausgefüllte Mietbescheinigung braucht ihr gar nicht erst beim Jobcenter vorsprechen.

Das Jobcenter hat die Mietbescheinigungen natürlich vorrätig. Wenn ihr dem Jobcenter die ausgefüllte Mietbescheinigung vorlegt, kann dieses im Idealfall sofort prüfen und einen Bescheid erlassen, indem euch der Umzug und die Übernahme der Kosten bestätigt wird.

Erst wenn ihr diesen bestätigenden Bescheid des Jobcenter habt, solltet ihr den Mietvertrag unterschreiben.

Nach dem ihr den Mietvertrag unterschrieben habt, fertigt ihr jeweils eine Kopie davon für das Jobcenter und gibt es dort ab. Sobald der Mietbeginn ( zum Beispiel 1.02.2017 ) erreicht ist, solltet ihr euch beim Einwohnermeldeamt auf die neue Wohnung ummelden.

Dem Jobcenter überreicht ihr eine Kopie der Ummeldebestätigung und eine beidseitige Kopie eures Personalausweis. Erst wenn die Bestätigung des Einwohnermeldeamt dem Jobcenter vorliegt, wird es einen entsprechenden Änderungsbescheid erlassen und die Miete überweisen.

Macht beim Jobcenter eine Abtretungserklärung. Also das die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen wird.

die werden euch morgen nur eine mietbescheigung geben die der vermieter ausfüllen muss. erst dann kann errechnet werden ob das drin ist