was mit gebrochenem machen dürfen

8 Antworten

Du kannst selbstverständlich mit gebrochenem Arm spazieren gehen. Allerdings solltest du dich nicht abends beim Feiern erwischen lassen. Denn das dient nicht deiner Genesung!

Du darfst raus gehen, ja, tagsüber sowieso, auch mal etwas Trinken gehen, nur keinen Alkohol, das wäre nicht so gut, wenn man Dich mit Alkohol sieht!

Du darfst auch Abends bis 21 0der 22 Uhr raus gehen, aber musst eben um 22 Uhr zu Hause sein!

So ist es jedenfalls bei uns in der Schweiz, wenn ich mich nicht irre, ist das noch immer so!

Du drafst auch an eine Feier gehen, aaber Du darfst nicht so feiern, dass Du betrunken bist, wenn Du Dich auf einer Feier normal verhälst und keinen Alkohol trinkst, kann keiner was sagen, ausser nach 22 Uhr!

Gute Besserung! L.G.Elizza

Du kannst spazieren gehen an der frischen Natur, das ist kein Kündigungsgrund, da hast du Recht. Du sollst ja jetzt nicht total isoliert leben.

Nur sturzbetrunken solltest du nicht auf der Straße rumtorkeln. ;o)

Während einer Arbeitsunfähigkeit darf ein Arbeitnehmer alles tun, was die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht verzögert oder verhindert. Somit also auch beispielsweise feiern, selbst der Konsum von Alkohol ist keineswegs grundsätzlich verboten. Im Zweifelsfall sollte man beim AU attestierenden Arzt nachfragen, ob ein bestimmtes Verhalten ok ist.

Nein ist es nicht. Bist ja nicht "bettlägrig" geschrieben. Du darfst im Regelfall alles tun was der Genese dient.

was der Genese dient. Der Genese?

@Arjiroula

sorry meinte natürlich Genesung, also das Gesundwerden