Was mache ich gegen Käufer in Ebaykleinanzeigen?

2 Antworten

Du hast ihm die Ware zu einem bestimmten Preis verkauft und kannst natürlich den Preis nicht nachträglich erhöhen.

Warte ab, ob er morgen kommt und die Ware abholt.

Verstehe ich, und habe mein Fehler zugegeben und mich entschuldigt und er darf seine Waare anholen sogar mit Rabatt. Was kann ich mehr tun?

@MVoegele

Vermutlich nichts.

@Pangaea

Aber kennst du dich aus wie das jetzt rechtlich aussieht wenn er nicht kommt?

Wie du inzwischen richtig erkannt hast, sind Verträge einzuhalten.

Das bedeutet für dich, dass du die Ware zur Übergabe bereithalten musst. Wenn du ihn darüber informiert hast, bevor ein Anwaltsschreiben kam ist alles in Ordnung. Ein Preisnachlass ist nicht nötig.

Falls er sich nicht meldet, forderst du ihn nächste Woche mit Frist 5 Tagen auf die Ware abzuholen. Wenn du willst mit dem Zusatz, dass du danach vom Vertrag zurücktrittst.

Danach könntest du auf Vertragserfüllung klagen oder wirksam vom Vertrag zurücktreten und das Teil anderweitig verkaufen.

Er hat mir geschrieben, dass ich ein Schreiben bekomme. Nach 4 Minuten habe ich geschrieben, dass er die Waare morgen abholen kommen kann. In die 4 minuten habe ich jemand gefragt, weil ich nichts davon wusste. Habe ihn auch erklärt, dass ich relativ neu in Deutschland bin und mich nicht auskenne. Aber er antwortet nicht. Heute ist eh frei., er könnte gar nicht mit Anwalt gesprochen haben

@MVoegele

Dann hast du nichts zu befürchten. Er wollte die Ware abholen, also ist er am Zug einen Termin zu nennen und bei dir mit der Kohle aufzuschlagen. Holt er die Ware nach Mahnung mit Fristsetzung nicht ab, kannst du aus dem Vertrag raus.

Mach dich künftig vorher schlau, wenn du irgendwelche Rechtsgeschäfte abschließen willst.

@Monti55

Mache, ich lerne in Deutschland täglich was dazu. Danke dir vielmals. Er hat mir den Tag heute versaut, weil ich mich bei ihm tausendmal entschuldigt habe und er meldet sich nicht zurück. Ich bin jetzt erleichtert

@MVoegele

Wahrscheinlich hat er die von dir "gewünschte" Vertragsauflösung zähneknirschend akzeptiert. Die Drohung mit dem Anwalt ist nicht ernstzunehmen.