Was mache ich bei Untätigkeit meines eigenen Anwalts?

3 Antworten

Worum geht es denn genau?
Mietrecht oder bist du Eigentümer?
Für ersteres wäre der Mieterbund und für letzteres Haus & Grund da.
Die Verbraucherzentrale hat meist auch Anwälte für Mietrecht.

Ansonsten musst du deinem Anwalt mal etwas Druck machen. 
Wenn es extrem wichtig ist, dann wechsel lieber den Anwalt.

Ich bin Eigentümer. Und "Druck machen" lässt meinen Anwalt offenkundig nur noch mehr in Erstarrung und Arbeitsverweigerung verfallen. Dass ich den Anwalt letztlich wechseln kann und sollte, ist mir bereits klar. Meine Frage zielt darauf ab, ob ich mir als Mandant ein solches Verhalten eines Anwalts gefallen lassen muss und ob dies mittlerweile der Standard im deutschen Anwaltsgeschäft ist.

Ich arbeite im Gesundheitswesen und habe eine Kassenzulassung. Wenn ich gesetzlich versicherte Patienten behandle, kann ich auch nicht hergehen und sagen, ich nehme aber normalerweise 100 EUR die Stunde, an Ihnen verdiene ich ja nichts, denn dann sollte ich schlichtweg solche Patienten nicht annehmen (ich könnte ja auch nur mit Privatkassenpatienten abrechnen).

Ich halte diese Einstellung meines Anwalts für geldgierig und nicht mehr der Verpflichtung dem Mandanten gegenüber verschrieben. Und es ist leider kein Einzelfall.

Eklatant grenzwertig finde ich auch die gezielte Fehlinformation im Vorgespräch, um einen neuen Mandanten zu gewinnen, eine Kostennote zu schicken und dann nicht tätig zu werden.

Wenn ich wollte, könnte ich auch so arbeiten, aber sicher nicht zum Wohle des Patienten bzw. in diesem Fall des Mandanten.

@valcour01

Dann versuche es mal bei Haus & Grund. 
Die sind ja extra für Eigentümer da und werden auch aktiv gegen Hausverwaltungen.

Du könntest bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde gegen deinen Anwalt einlegen. Denn gefallen lassen muss man sich sowas nicht.

Für den Fall, dass der Anwalt Ihnen vom Rechtsschutzversicherer empfohlen wurde, sollten Sie sich an den Versicherer wenden, den Sachverhalt -wie hier- darlegen und um kostendeckenden Rechtsschutz für ein Verfahren gegen den Anwalt nachsuchen. Aber nur dann, wenn der Versicherer den Anwalt empfohlen hat

Wenn Sie sich den Anwalt selbst ausgesucht haben, sollten Sie die zuständige Anwaltskammer anschreiben und um Vermittlung nachsuchen.Lassen Sie dabei keinen Zweifel daran, dass dessen Verhalten Ihres Erachtens mit der Stellung eines Organs der Rechtspflege nicht zu vereinbaren ist und eine Pflichtverletzung nach §43 BRAO vorliegt.

Bevor Sie auf den Wechsel in der Honorarberechnung hinweisen, prüfen Sie bitte die Unterlagen durch, ob ein Stundenhonorar vereinbart wurde.

Bitte in der Anwaltskammer in Dresden beschweren:)

Was steht denn in der Kostenzusage der Rechtsschutz. Ich würde da mal mit der Versicherung sprechen.