Was kostet die Eröffnung eines Testaments und kann man diese Kosten mit einem Hartz IV-Bescheid wegdrücken?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Erbrecht
Die Testamentseröffnung kostet 100€ und das Erbe hast du anzugeben. Demnach kannst du die 100€ hoffentlich aus dem Erbe bezahlen.
Wie sich dies mit der Gebühr für die Eröffnung verhält, wenn du das Erbe ausschlägst: weiß ich nicht.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Hartz IV
"wegdrücken" ist eine interessante Formulierung :D
Ich bezweifle, daß das geht aber Du kannst den Testamentseröffner fragen.
Meines Wissens nach gibt es in einigen Fällen Gebührenermäßigungen. Ob jedoch in diesem Fal ...?
Gebühren müssen immer bezahlt werden.
Daran ändert ein Erbe nichts.