Was kommt zuerst. Mietvertrag unterschreiben und vom Jobcenter Geld für Miete beantragen oder zuerst Antrag auf Wohnung stellen?

5 Antworten

Ein Bekannter hat dieses Prozedere erst jüngst durchlaufen und ist folgendermaßen vorgegangen:

1.) Beantrage einen WBS-Schein. Dauer ca. 6 Wochen
2.) Suche nach Wohnungen. Hier lohnen sich "Soziale Wohnungsverwaltungen". Kommt aber auf die Wohnsituation in Deiner Stadt an.

3.) Rücksprache mit Deinem jetzigen Jobcenter. Da bekommst Du eine Art Bestätigung für das nächste Jobcenter. Übernahmebescheinigung oder so ähnlich

4.) Mietvertrag bei der Hausverwaltung unterschreiben. Hier brauchst Du eine "Übernahmebescheinigung", die Du bei der Unterzeichnung vorlegen musst.

5.) Umzug

6.) Schnellstmöglich den Neuantrag im neuen Jobcenter stellen. Hier kannst Du dann auch die Kautionsvereinbarung unterzeichnen. Achte bitte darauf, dass Du die letzte Nebenkostenabrechnung, qm-Anzahl des Gebäudes und einen Energieausweis bekommst. Überdies bitte auch die genaue qm-Anzahl des Bezirkes beachten.


Dem ist nichts hinzu zufügen. :o)

@Teambaer01

...der Fragesteller ist unter 21.

@verreisterNutzer

Dann wird es schwierig. Wo könnt ihr das sehen?

@verreisterNutzer

... und?

Azubi in Köln und Eltern in Berlin gibt Leistung aus Köln, auch für die Unterkunft, wenn denn die Vergütung zu mager ausfällt, wetten?

Auf dem freien Markt braucht es keines WBS-Scheines. Nur für eine Sozialwohnung. Aber darauf kommt es ja nicht an. S. meine Antwort.

... hier bei uns sehen die das brutal einfach.

Mit MV zum Jobcenter gibt keine Leistung, weil ja mit der Unterschrift gegenüber dem Vermieter vorhandenes Geld bestätigt wird, siehe ggf. nach im BGB.

Somit stellen wir bei einem Erstbezug aus einen Entwurf und der geht zur Prüfung und Bewilligung/Ablehnung.

Frage einfach Deinen Manager, wenn es z.Zt. keine Bleibe bzw. keinen MV gibt.

Viel Glück.

Du musst dem JC 3 Wohnungen (mit Bestätigung der Vermieter über Größe, Höhe der Nettomiete sowie der Heizkosten und der anderen Betriebskosten) deklarieren. Das JC wird dann entscheiden, welche Wohnung angemessen ist. Erst danach kann der Mietvertrag abgeschlossen werden. Wenn du dich anders verhältst, riskierst du den Transfer für die Kosten der Unterkunft.

Das ist der sicherste Weg. Oben beschriebener funktioniert auch. Dennoch ist der Fragesteller unter 21 Jahre, was das Ganze ad absurdum führt.

@Penelina

Die 25-Jahre-Sperre ist mir bekannt. Hier sind aber auf Grund der familiären Situation doch dafür die Voraussetzungen nicht gegeben. Es sollte dazu das Gespräch mit dem JC geführt werden

1. Angebot des Vermieters beim JC vorlegen.

2. Auf Zusicherung warten das das JC die Kosten übernimmt.

3. Mietvertrag unterschreiben.

und was wenn das Amt nicht zahlt, muss ich dann selber zahlen obwohl ich kein Geld habe?

Ja

...unter 25 sind deine Eltern für dich zuständig.....