Was kommt nach einem Unfall auf mich zu?
Hallo ihr lieben:) Ich habe vor gut einem Monat einen Unfall gebaut. Mit dem Auto gegen die Leitplanke geknallt, was sofort ein Totalschaden war. Jetzt ist die Frage was noch für kosten auf mich zukommen könnten, bzw. auch von wem ich noch Papiere bekommen muss. Von der Polizei habe ich schon ein Bußgeldbescheid bekommen, in Höhe von 35€. Aber da kommen ja noch die Kosten von der Leitplanke dazu, die auch schon neu gemacht wurden (Bundesstraße, 5-6stück). Zusätzlich bin ich noch 1 Jahr in der Probezeit. Von den Beamten habe ich noch keine Info bekommen ob die Probezeit verlängert wird und ob ich ein aufbauseminar machen muss und was der ganze Spaß mit der Leitplanke kostet. Schuld trage ich alleine, und ich habe auch nichts weiteres beschädigt. Ich bin total verzweifelt weil ich selbst noch in der Ausbildung stecke und ich würde gerne grob einen Überblick haben wollen was noch alles auf mich zukommen könnte(wer sich noch melden muss und was es ca. Kostet). Wäre super wenn mir jemand grob was sagen könnte, wer mehr weiß als ich :)
5 Antworten
Hallo ZiesixD,
seitens:
- der Polizei
- der Bußgeldstelle
- der Gerichte
- der Fahrerlaubnisbehörde
kommt nichts weiter auf Dich zu. Der Unfall wurde bereits mit einem Verwarnungsgeld von 35,00 Euro geahndet. Eine weitere Ahndung erfolgt nicht.
Bei Verkehrsverstößen die mit einem Verwarnungsgeld (von einem Verwarnungsgeld spricht man, wenn der Betrag max. 55,00 Euro beträgt, ab einer Höhe von 60 Euro spricht man von einem Bußgeldgeld) geahndet werden, gibt es
- keine Punkte,
- kein Fahrverbot
- kein Eintrag als A oder B - Verstoß
Ohne das ein Eintrag als A oder B - Verstoß erfolgt, hat der Verstoß auch keine Auswirkungen auf Deine Probezeit, sprich:
- die Probezeit wird nicht verlängert
- es wird auch kein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.
Die Schadenregulierung an der Leitplanke übernimmt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges mit dem Du den Unfall verursacht hast. Insofern der Versicherungsvertrag keinen "Rabattretter" beinhaltet, erfolgt im nächsten Jahr eine Hochstufung in der Versicherung.
Den Schaden an den von Dir geführten Schaden übernimmt, insofern Du überhaupt eine hast, Vollkaskoversicherung.
Wichtig war nur, dass Du vor einem Monat unverzüglich Deine Versicherung bzw. die Versicherung des Fahrzeuges mit dem Du gefahren bist informiert hast.
Mehr kommt auf Dich nicht zu.
Und wie bereits angeführt, brauchst Du keine Angst um Auswirkungen auf Deine Probenzeit haben.
Schöne Grüße
TheGrow
Alle von Dir verursachten Schäden zu Lasten Dritter werden von Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Ich gehe davon aus, dass Du den Schaden bei Deiner Versicherung gemeldet hast.
Ein verursachter Kfz-Unfallschaden ist kein Grund die Probezeit zu verlängern bzw. ein Aufbauseminar machen zu müssen. Außer Du hättest den Unfall unter Einfluß von Alkohol oder Drogen verursacht - aber dann wäre wohl eine Entziehung der Fahrerlaubnis veranlaßt worden.
Wirtschaftlich ist der Unfallschaden für Dich erledigt.
Du mußt die Reparaturkosten Deines Fahrzeuges tragen, das Verwarngeld und zukünftig einen höheren Verseicherungbeitrag.
"Verseicherungbeitrag." - sorry - Versicherungsbeitrag
eigentich nur die 35 Ocken an die Blauen - auf dem Schaden am Fahrzeug bleibst sitzen; es sei - du hast ne Vollkasko
Fremdschäden werden über die Haftpflicht abgewickelt.
dann sind wir auch schon durch - ach ja - da kommt noch der Eigenanteil der Versicherung
das war ein ganz normaler Verkehrsunfall; warum ein Aufbauseminar? Wars besoffen oder hast unter BTM gestanden
Der Fremdschaden wird von der KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. Dafür wirst du dann ab Januar eine höhere Prämie zahlen müssen.
Eine weitere Strafe bekommst du nur, wenn du den Unfall grob fahrlässig verursacht hast, oder du warst betrunken oder bekifft.
Nicht zu fassen, schon wieder eine Antwort, die nicht korrekt ist.
Eine weitere Strafe bekommst du nur, wenn du ....
Eine weitere Strafe wird er nicht bekommen, denn man kann nicht doppelt oder gar mehrfach für eine Tathandlung bestraft werden.
Werden mit der Tathandlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, wird nur die höchste geahndet.
Treffen Straftat und Ordnungswidrigkeit aufeinander, wird nur die Straftat geahndet.
Das Fehlverhalten des Fragestellers wurde aber bereits als leichte Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Das heißt, es wurden keine anderen Tatvorwürfe gemacht/festgestellt.
wenn du den Unfall grob fahrlässig verursacht hast
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird nicht zwischen der "einfachen" Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit unterschieden.
Lediglich bei Bußgeldern (ab 60,- Euro) wird zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Begehung in der Hinsicht unterschieden, dass der im Bußgeldkatalog angegebene Regelsatz zu verdoppeln ist.
Der Hans halt ....
Glaube kaum das die Versicherung den Schaden übernimmt hat meine auch nicht getan hab nur ein Schild mitgenommen das war dann schon mal eben 300 Euro ca. plus die Arbeiten es zu erneuern .
Selbstverständlich übernimmt die Haftpflichtversicherung den Fremdschaden. Eine Leitplanke will der Fragesteller ganz sicher nicht selbst bezahlen.
Das ist mir klar:D
Um das Auto habe ich mich schon gekümmert:) das gibt es nicht mehr, ich habe mir ein neues angeschafft, mir geht es jetzt wirklich um dieses aufbauseminar und die Kosten der Leitplanke