Was kommt auf mich zu wenn ich den Feuermelder in einer Mietwohnung angeschraubt habe?

5 Antworten

Da kommt im schlimmsten Fall ne Abmahnung vom Vermieter.

Uns wurde von ihren Eltern gesagt das das bis zur Anzeige gehen kann und das teuer werden könnte

@xSlend3r

Nichts wird auch nur im Ansatz so heiss gegessen, wie es gekocht wird, idR bekommt man eine Abmahnung und wenn man dann immer noch stur bleibt kann mehr passieren ... z.B. auch ne Kündigung, aber nicht beim ersten Mal.

@Jadedragon

Okay vielen dank

@xSlend3r

Nein, denn mir persönlich ist zumindest nicht bekannt, dass es staatlicherseits Sanktionen gibt, wenn keine Rauchmelder montiert sind.

Der Vermieter kann abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen.

@bwhoch2

Wollte noch anfügen:

Die Sache mit den Rauchmeldern hat allenfalls versicherungsrechtliche Konsequenzen. Der Vermieter ist verpflichtet Rauchmelder nach Vorschrift zu montieren. Sowohl die Montage, als auch die Wartung hat er wohl einer Drittfirma übertragen, die ihm auch die vorschriftsmäßige Montage + ggf. die durchgeführte Wartung samt Funktionstest bescheinigt hat.

Sollte nun ein Brand in dem Raum ausbrechen und kein Rauchmelder Lärm machen und die Bewohner deswegen ersticken, kann der Vermieter mit den Nachweisen beweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Für Euch wäre es in dem Moment schon egal.

Falls ihr es aber gerade noch geschafft habt und nicht erstickt seid, könnte es sein, dass die Hausratversicherung nur einen Teil oder gar nichts von dem Brandschaden in dem betroffenen Raum ersetzt, weil sie vielleicht der Meinung ist, dass ein Rauchmelder so frühzeitig Alarm geschlagen hätte, dass der gerade entstehende Wohnungsbrand noch hätte gelöscht werden können, bevor die Bude oder das Zimmer ganz ausgebrannt wäre.

Der Vermieter wäre aufgrund der Nachweise wiederum aus dem Schneider.

Dennoch bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als in dem Fall, den er bei Euch nun erlebt hat, per Abmahnung dafür zu sorgen, dass sich das nicht wiederholt, denn macht er nichts und ihr schraubt das Ding wieder ab, hätte er natürlich auch wieder ein Problem, sofern ihm nachgewiesen wird, dass er nicht mit Nachdruck dafür gesorgt hat, dass die Dinger oben bleiben.

Also, keine Angst vor weiteren Sanktionen, aber künftig Finger weg von den Dingern und zum Rauchen nach draussen gehen.

@bwhoch2

Noch was anzufügen:

Der Vermieter weiß spätestens jetzt, dass ihr zu zweit in der Wohnung öfters bzw. oft raucht. Wenn Deine Freundin irgendwann auszieht, wird er entsprechende Nikotinablagerungen an Wänden, Decken, Fensterrahmen und Türen samt Zargen feststellen. Ihr könnt Euch nun nicht mehr raus reden, dass das schon war und dass ihr nicht in der Wohnung geraucht hättet.

Diese Rückstände zu beseitigen, ist nur mit sehr großem Aufwand möglich. Es handelt sich dabei dann nicht mehr um Renovierung, sondern um Schadensbeseitigung, die voll zu Lasten der Mieterin geht. Da kommen durchaus mehrere Tausend Euro zusammen.

Rauchen in der Wohnung kann nicht untersagt werden, aber für die Folgen des Rauchens müssen Mieter aufkommen, denn mit normaler Abnutzung hat das Vergilben dann nichts mehr zu tun, zumal der Geruch nur schwer und nur mit besonderen Maßnahmen raus zu kriegen ist.

@bwhoch2

Wohnungseigentümer können bei fehlenden Rauchmeldern, je nach Bundesland, mit bis 50.000,- € Geldstrafe belegt werden, es ist also kein Wunder, wenn die da hinterher sind.

Da kommt keine Strafe auf euch zu. Noch dazu muss das derjenige erst einmal beweisen.

Strafe nicht, aber evtl. wohl ein Schreiben und Ärger vom Vermieter. Rauchmelder sind Pflicht per Gesetz und daran haben sich Mieter und Vermieter zu halten. Das hat auch seinen Grund, den Rauchmelder können und sollen Leben retten im Fall einer Rauchentwicklung bei einem entstehende Brand.

Also schnellstens wieder anbauen und nicht mehr in der Wohnung rauchen. Rauchen ist sowieso ungesund. 😉

Recht hast du..

Also abbauen werde ich so einen Rauchmelder mit Sicherheit kein 2. Mal

Eine Strafe nicht. Aber es kann gut möglich sein, dass deine Freundin vom Vermieter eine Abmahnung bekommt und im Wiederholungsfall die Kündigung der Wohnung!

Grund ist, dass es gesetzliche Vorschrift ist, dass der Vermiter die Rauchmelder anbringen muss. Aus diesem Grund muss dies auch der Mieter dulden (BGH Urteile vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14)

Noch nicht in allen Bundesländern gibt es eine Nachrüstpflicht.

@albatros

Ja. Das ist aber für die gestellte Frage ohne Belang.

Der Rauchmelder ist Pflicht, vielleicht solltet ihr weniger rauchen oder mehr lüften, aber nicht auf Kipp sondern das Fenstern öffnen, eure Klamotten und Polstermöbel müssen ja schon mehr als stinken wenn der Rauchmelder sich meldet.

Bei Brand müsst ihr für den Schaden aufkommen, den dann zahlt keine Versicherung.