Was kommt auf mich zu und darf er das überhaupt?

8 Antworten

Selbst wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, den Fall bei der Verkehrsgesellschaft zu melden, ist es unwahrscheinlich, dass die den Fall weiterverfolgt, und selbst dann ist es unwahrscheinlich, dass eine Anzeige mit diesem Hintergrund überhaupt verfolgt würde ...

... vorausgesetzt, es verhält sich alles so, wie du es geschildert hast!

Ein bisschen anders sähe die Sache nämlich aus, wenn es zwischen dir und dem Fahrer bei der Gelegenheit zu einem Wortwechsel gekommen ist und du ebenfalls evtl. Sachen gesagt hast, die der Fahrer als Beleidigung oder Drohung empfunden hat.

Der einzige satz den ich zu ihm gesagt habe war ja dann bitte ein Ticket Bis mittelstrasse

@NikiKst

ja das hast du gesagt, NACHDEM dein Versuch mit dem abgelaufenem Ticket gescheitert ist.. das ist der Knackpunkt.. hättest du vorher gefragt, ob es in Ordnung gehen würde, dass du so mitfährst.. wäre das kein Problem gewesen.. aber so hat dich der Busfahrer erwischt

Und er hat es schon bei der verkehrsgesellschaft gemeldet und meinte es wird zur Anzeige gebracht

ja es ist ja auch Betrugsversuch gewesen... das November Ticket ist schon lange abgelaufen

Ja aber habe ja dann ein Ticket gekauft

@NikiKst

Trotzdem hast du es versucht mit dem abgelaufenem Ticket durchzukommen

Rein rechtlich ist das so (halbwegs) OK!

Ohne gültiges Ticket darfst Du nicht mitfahren, und Du musst das Ticket nicht nur (irgendwo) haben, sondern grundsätzlich mitführen - sonst ist ja keine Kontrolle möglich. Und das November-Ticket ist im Dezember eben nicht mehr gültig.

Meines Wissens ist auf Abo-Karten auch nicht vermerkt, wie lange das Abo läuft - mit der November-Karte kannst Du also gar nichts beweisen, da Dein Abo ja auch Ende November ausgelaufen sein könnte.

Wenn Du jetzt bei der Kontrolle Dein November-Ticket vorzeigst, machst Du etwas, das tatsächlich schon mancher "echter Schwarzfahrer" versucht hat, demnach wird der Fahrer / Kontrolleur das dann nicht akzeptieren und vermuten, dass Du bewusst täuschen wolltest - das ist mit "Betrug" gemeint.

Du hättest allenfalls sofort und von Dir aus (also vor der Kontrolle) dem Fahrer sagen können, dass Du Dein Ticket verloren hast. Dann hätte er entscheiden können, Dich so mit zu nehmen, oder dass Du bezahlen musst - aber dann hättest auf jeden Fall keinen "Betrugsversuch" begangen.

Du hast vorsätzlich ein falsche, weil ungütliges Ticket vorgezeit. Dass du ein Nobember-Ticket hat, ist kein Beweis, dass du auch ein Dezember-Ticket hast.

Du hast also versucht, eine Leistung zu erschleichen. Sprich, eine Betrug versucht.

Der Vorwurf ist erst einmal korrekt. Er ist aber aus der Welt zu schaffen (und HIER hat der Busfahrer dann tatsächlich einen Fehler gemacht), wenn du mit dem GÜLTIGEN Dezember-Ticket zu einem Info-SPunkt deines Verkehrsbetreibes gehst (Findest du im Internet), und den dort vorlegst.

Besorgst du dir aber KEIN Neues, oder findest du dein Altes nicht wieder, ist hier der Tatbestand der "Beförderungserschleichung" vollendet. Fahrausweis ist nicht ein Ticket vom letzten Monat. Es beweist gar Nichts. Es ist ungültig.

Und in deinem Fall hättest du sofort ein Ticket lösen müssen, anstatt zu versuchen, mit einem ungültigen Ticket zu fahren.

DU hast eine Fehler gemacht, den kannst du keinem Andren vorwerfen!

Ach ja: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Ja ich würde das Januar Ticket vorzeigen da ich das Dezember Ticket ja verloren habe

@NikiKst

Du musst das DEZEMBER Ticket vorzeigen! NICHT das NOVEMBER, NICHT das JANUAR!

Rein formell war es ein strafbarer Betrugsversuch. Allerdings denke ich daß da nichts mehr nachkommen wird. Selbst wenn die Verkehrsgesellschaft Strafantrag stellen würde, ist es sehr wahrscheinlcih daß der Staatsanwalt die Sache einstellt.

Eher denke ich daß der Busfahrer Dir noch ein bißchen Angst machen wollte. Hat er überhaupt Deinen Namen und Deine Adresse?