Was kommt auf mich zu, habe einen Kollegen ohne Führerschein fahren lassen?

6 Antworten

Hallo.

Auf beiden wird was kommen. entweder wird das Verfahren mit Auflage eingestellt. wovon ich ausgehe. Geldauflage. Wenn du 20 bist kann noch das Jugendstrafrecht greifen. 

Hallo Holzkooopf95,

es kommt da drauf an, ob es sich bei dem Parkplatz um einen

  1. privaten für den öffentlichen Straßenverkehr NICHT zugänglichen (z.B. komplett umzäuntes Gelände welches nur für einen klar bestimmten Personenkreis zugänglich ist) Parkplatz oder
  2. öffentlichen oder auch privaten für den öffentlichen Straßenverkehr aber zugänglichen Parkplatz

gehandelt hat.

Nur im zweiten Fall, gilt auf dem Parkplatz:

  • das Strafgesetzbuch, kurz StGB,
  • das Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG,
  • die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO,
  • die Fahrerlaubnisverordnung, kurz FeV

da es sich nur dort um den sogenannten tatsächlich öffentlichen Straßenverkehrsraum handelt. Ich gehe ja mal davon aus, dass genau dieser zweite Fall bei Dir vorlag.

Aus diesen Grund hat Euch auch die Polizei kontrolliert, denn auch im tatsächlich öffentlichen Straßenverkehr benötigt man die für das Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis, die Dein Kollege eben nicht hatte.

Stellt die Polizei im Rahmen der Kontrolle fest, dass nur der Beifahrer eine Fahrerlaubnis hat, leitet sie nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen den Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Im Klartext: Nicht nur gegen Deinen Kumpel, sondern auch gegen Dich als Halter muss die Polizei ein Strafverfahren gem. der eben angeführten Rechtsgrundlage einleiten.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie einen Strafbefehl beantragt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, musst Du mit der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

rechnen. Die Verurteilung steht später aber nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, zumindest ohne den Entzug der Fahrerlaubnis davon.

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Du bzw. Ihr könnt aber unter Umständen Glück haben, dass die beiden Polizisten hier noch beide Augen zudrücken und keine Strafanzeige schreiben. Zwar machen sich die Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt strafbar, wenn sie beide Augen zudrücken, kenne aber genug Beamte die das trotzdem tun.

Schöne Grüße
TheGrow 

Edo87  21.08.2017, 11:24

Hey TheGrow!

Ich find Deine Antworten immer super. Aber mal 'ne Frage, steht das wirklich so im Gesetz?

Nur im zweiten Fall, gilt auf dem Parkplatz: das Strafgesetzbuch, kurz StGB,

Mir ist natürlich klar was gemeint sein soll, die Straftatbestände wie § 316 StGB usw. -- es ist jedoch nicht vollständig das StGB ausgeschlossen bzw. auch im ersten Fall gilt das StGB. Ich brauch Dir das auch nicht erklären, ich weiß das es dir bewusst ist. Ich frage mich nur ob das tatsächlich in der Form im Gesetz steht. Denn irgendwie wäre das doch eine seltsame Formulierung meinst Du nicht auch? Und irgendwie widersprüchlich zu § 3 StGB.

Edo87

Edo87  21.08.2017, 11:38
@Edo87

Nur noch mal zur Klarstellung, ich habe an der Antwort inhaltlich nichts auszusetzen. Mich wundert einzig das Wort "nur".

Denn würde es fehlen sähe ich keinen Konflikt. Außerdem will ich die Antwort hier nicht durch meinen Kommentar abwerten oder ähnliches.

Ich frage es allein deshalb, da ich mir bei Deinen Antworten immer sehr sicher bin das Du alles 4 oder 5 mal überprüft hast. :)

TheGrow  21.08.2017, 12:45
@Edo87

Im Bezug auf das StGB hast Du natürlich recht, dieses gilt logischerweise auch auf privaten Grundstücken. Ein Privatgrundstück ist natürlich kein rechtsfreier Raum.

Nur im Bezug auf die Fragestellung findet das StGB nur im öffentlichen Verkehrsraum Anwendung, weil nur dort der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt werden kann.

AntonAntonsen  21.08.2017, 12:14

"Die Verurteilung steht später aber nicht im Führungszeugnis drin."

Kann man das so pauschal sagen?

Es gibt doch die Beschränkung mit max. 90 TS bzw. 3 Monaten und die Voraussetzung, dass nicht bereits eine Eintragung vorliegt.

Wenn ich vom Nickname des FS auf sein Alter schließen darf, ist er 21 oder 22. Jugendstrafrecht gilt also vermutlich nicht.

TheGrow  21.08.2017, 12:54
@AntonAntonsen

Kann man das so pauschal sagen?

Nein so ganz pauschal kann man das nicht sagen.

Allerdings halte eine Verurteilung des Halters zu mehr als 90 TS bzw. 3 Monaten Freiheitstrafe für absolut unwahrscheinlich.

Im Bezug auf eine mögliche vorherige Eintragung, muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich ohne es zu wissen davon ausgegangen bin, dass keine vorherige Eintragung vorhanden ist.

Eigentlich mit gar keiner, Polizei hat auf Parkplätzen eigentlich nichts zu suchen (außer eben Privatgelände und Besitzer ruft sie) es gilt auch keine StVO und somit ist es eig egal ob man nen Führerschein hat oder nicht. Soweit ich weiß zumindest.

Holzkooopf95 
Fragesteller
 21.08.2017, 00:17

Es war auf einem Edeka Parkplatz 😅

NoSense123  21.08.2017, 00:18
@Holzkooopf95

Naja wie gesagt, das einzig denkbare wäre, dass die Polizei nur da war um euch zu vertreiben. Alles andere ist eigentlich egal.

Sirius66  21.08.2017, 10:39
@NoSense123

Du solltest dich mal informieren, was zu ÖFFENTLICHEN VERKEHRSRAUM gehört und wo somit auch StVg sowie StVo gilt.

Gruß S.

Du könntest deinen Führerschein auf Lebenszeit verlieren.

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.   ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach §   44   des Strafgesetzbuchs oder nach §   25   dieses Gesetzes verboten ist, oder2.   als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach §   44   des Strafgesetzbuchs oder nach §   25   dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.   eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,2.   vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach §   94   der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder3.   vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach §   94   der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.   das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach §   44   des Strafgesetzbuchs oder nach §   25   dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach §   69a   Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,2.   als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach §   44   des Strafgesetzbuchs oder nach §   25   dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach §   69a   Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder3.   in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist. 

Ich frage mich nur wie man es hinbekommt so dämlich zu sein. Eigentlich sollten Leute einen  Führerschein besitzen die wenigstens ein bisschen Intelligenz haben und nich nur Müll fabrizieren. 

Dein Kollege kann erstmal eine weile Warten bis er seinen Schein machen kann. Wieso geht man nicht auf ein Privatgrundstück oder eine Wiese wo man die Erlaubnis hat zu fahren. 

TheGrow  21.08.2017, 09:00

Wieder einmal eine dieser unsinniger Antworten

Du könntest deinen Führerschein auf Lebenszeit verlieren.

und

Dein Kollege kann erstmal eine weile Warten bis er seinen Schein machen kann.

An welcher Stelle des von Dir angeführten § 21 StVG steht etwas, dass der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder das eine Sperre zu verhängen ist?

Richtig nirgends!

Weder ist im Fall des Fragestellers der Entzug der Fahrerlaubnis noch eine Sperre zwingend vorgeschrieben, noch wird sie in solchen Fallen in der Regel verhängt.

Normalerweise gar nichts wenn die Polizisten euch nicht darüber belehrt haben. Aber warum auch es war ja nur aufm Parkplatz.