Was könnte passieren wenn man ein arbeitsvorschlag vom arbeitsamt ablehnt?

5 Antworten

Das kommt darauf an was du mit dem Arbeitsamt meinst ?

Sollte es um das Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit gehen, dann könnte beim ersten Fehlverhalten eine Sperrzeit der Leistungen von 3 Wochen eintreten, wenn du für deine Ablehnung keinen wichtigen Grund angeben und ggf.nachweisen kannst.

Beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, würde es ab dem 25 Lebensjahr gleich beim ersten Fehlverhalten eine Sanktion der Regelleistung von 30 % geben und das über einen Zeitraum von 3 Monaten.

Die Regelleistung für z.B. einen Single läge derzeit bei 416 € pro Monat.

Bei Stellenangeboten steht das auch in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, die dann in der Regel enthalten sein sollte.

Wow....Danke dir!

Du musst Deine Ablehnung nachvollziehbar begründen (können). Ich habe mich zum Beispiel bei 2 Zeitarbeitsfirmen sperren lassen, weil ich von denen keine Vermittlungsvorschlege mehr möchte. Das habe ich auch begründet. Jetzt lehne ich jeden Vermittlungsvorschlag ab, wenn ich mich dort bewerben soll. Das wird soweit auch akzeptiert.

hast du es bei denn zeitfirmen begründet oder beim amt?

@Jeff64156514

Nein, ich begründe das bei meinem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt.

Bei dem einen Unternehmen für Zeitarbeit wurde ich zum Beispiel bei einem Vorstellungstermin beleidigend behandelt. Bei dem anderen Unternehmen wurde ich nach einem vierwöchigen Arbeitseinsatz herablassend behandelt. Beim Vorstellungsgespräch dort wurde ich als "dummer Junge" dargestellt, der unqualifizierte Rückfragen zum Arbeitsvertrag stellte.

Sie können die Leistung kürzen

Wenn die Dir Vermittlungsvorschläge über Zeit/ Leih- Buden schicken, musst du diese nicht annehmen. NUR richtige Firmen.

Dann gibts halt weniger Geld.