Was könnte ich für eine Strafe bekommen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du noch zur Schule gehst, ist es in jedem Fall schon einmal äußerst wahrscheinlich, daß hier Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Ich halte es für unwahrscheinlich, daß hier am Ende tatsächlich eine Strafe bei raus kommt. Es bleibt abzuwarten, was die anderen beiden bei der Polizei so aussagen. In jedem Fall ist die Situation hier zumindest grenzwertig, da man den einen Schlag durchaus noch als Notwehr substituieren kann. Du wurdest beleidigt (Ehre verletzt), an den Haaren gezogen und die haben nicht aufgehört. In dieser Situation hast Du das Recht, von Deinem Notwehrrecht Gebrauch zu machen und hier kann auch ein Schlag das geeignete Mittel sein. Selbst wenn am Ende Dein Verhalten als strafbare Körperverletzung eingestuft wird, ist hier trotzdem mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen, maximal nach § 153a StPO. Du brauchst Dir keine allzu großen Sorgen machen.

ÜBERHAUPT keine Gedanken mußt Du Dir über Knast, einen Eintrag im Führungszeugnis oder eine Geldstrafe machen. DAS wird alles ganz definitiv nicht in Betracht kommen.

also die art wie du dich ausdrückst gefällt mir, klingt sehr glaubwürdig... ich hoffe du behältst recht und danke für deine antwort

@meistersocke

Naja, nach über 10 Jahren Erfahrung im Strafrecht kann ich das meist doch recht realistisch einschätzen.

@skyfly71

find ich gut, eine meinung von einem Profi ;) aber naja, ich bereue trotzdem, was ich getan habe, ich reagierte über und nun habe ich die rechnung. ich werde mal nachdem die Sache durchgestanden ist das hier mitteilen.

@skyfly71

Ich habe heute einen Brief zur Vorladung bekommen. Da steht "in der Ermittlungssache wegen vorsätzlicher leichter Körperverletzung am ... zum Nachteil von ... ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich."

Komisch ist, dass in dem Schreiben mehrere Rechtschreibfehler sind, die habe ich mal verbessert

@meistersocke

Das muß aber erst mal nix heißen. Einen Anfangsverdacht gegen Dich, eine Körperverletzung begangen zu haben, gibt es ja allemale. Dann muß die Polizei Dich auch zum Beschuldigten machen. Das heißt aber noch nicht, daß am Ende des Ermittlungsverfahrens heraus kommt, daß Du Dich tatsächlich strafbar gemacht hast.

@skyfly71

ich weiß :D ich wollte das hier nur aktuell halten aber trotzdem danke ;)

an den Haaren ziehen erfüllt ebenfalls den Tatbestand der leichten Körperverletzung. Geh zur Polizei, wenn Du einen Vorladungsbrief von denen bekommst, und berichte deine Version so wie du sie jetzt hier berichtet hast.

Erklärung Unterschied leichte / schwere Körperverletzung: leicht = nur mit Händen und Füßen (ohne Schuhe). Schwere Körperverletzung: mit einem zusätzlichen Werkzeug / Keule / Schuh / Axt / Waffe.

meine beratungslehrerin meinte auch, schreib alles auf was du noch weißt. das wollte ich auch noch der polizei sagen. ich versuche es zu schaffen, dass sich die anzeigen vielleicht eggenseitig aufheben

Wie alt bist du denn ???

18

also

ich wär auch ausgeflippt und ich denk nicht das du so ne große strafe bekommst, somal du provozierst wurdest und an den haaren ziehen zählt auch als körperverletzung.

jeps.. hoffe das bringt mir etwas

Also ganz ehrlich wenn du die Anziege belkommst find ich das ausgeprochen unfair. So lange würde ich mich auch nicht schikanieren lassen. Ganz im ernst grade weil es noch jüngere sind sollten die mal respekt haben. Die haben es sozusagen darauf angelegt. In welcher Klasse bist du denn und ich welcher die ?!

  1. ich habe bald mein abi fertig.. ich bin ehrlich nicht der typ der so reagiert... aber so ne frechheit.. ich habe mich veregssen
@meistersocke
  1. klasse sorry der ha die zahl nciht genommen^^ meine tastatur spinnt ein wenig
@meistersocke

dreizehn so jetzt aber :D :D