Was kann passieren wenn man im Hotel falsche Daten angibt?

5 Antworten

Nein, das ist keine Urkundenfälschung.

Je nach Bundesland ist das ein Verstoß gegen das Melderecht, ersichtlich auf dem Formular das du ausfüllst.

In vielen Bundesländern brauchst du aber ohnehin einen Ausweis zum Checkin, in den meisten europäischen Ländern ebenfalls.

Wenn Du Dich nicht über eine Kreditkartenbuchung, ein Pauschalarrangement oder über ein Firmenkontingent indirekt ausgewiesen hast, verlangen die meisten Hotels einen Personalausweis beim Check-in. Viel Raum für eine Fälschung hast Du unter dieser Prämisse eh' nicht.

Ich würde es nicht machen aber ich glaube da passiert auch nicht viel , nur das Vertrauen ist nicht gewährleistet was schade ist wenn du das nächste Mal buchst

Auf jeden Fall machst du dich strafbar..habe ich im Internet lesen können.

Zum anderen solltest du davon ausgehen, daß in der Regel bei der Anmeldung der Personalausweis verlangt werden könnte! Willst du dich der Peinlichkeit aussetzen..wenn man deine falschen Angaben feststellt??

Laß es lieber sein...Ehrlichkeit währt am längsten

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Liest du das auch, was du hier per copy & paste einfügst? Mit Urkundenfälschung hat das nämlich herzlich wenig zu tun

@franneck1989

genau, hauptsache mal einen Paragrafen hingeknallt