Was kann passieren bei Betrug?

20 Antworten

Warum hast du dich denn in so eine Situation gebracht?Wenn du einen Sohn hast mußt du doch gerade dann Verantwortung zeigen.Für mich ist das kein verantwortliches Verhalten.Da mußt du nun wohl durchgehen und das auch zurecht.Man betrügt eben niemanden ohne die Konsequenzen daraus anschließend tragen zu müssen.

Entweder schickst du das Teil, falls du es hast noch ab, das könnte die Strafe mildern oder zahlst das Geld zurück. Vielleicht wird die Anzeige dann zurückgezogen. Aber ich denke mal, du hast das nur getan, weil du sehr wenig Geld hast und warst in Not. Dann beschreibe es so bei der Polizei. Vielleicht fällt die Strafe nicht so hoch aus. Ich hoffe, du hast draus gelernt und machst so etwas nie wieder!

ich war schon tausend mal in not, aber betrogen habe ich noch keinen.

@kochstuebchen

Ich habe auch noch keinen betrogen, aber ich denke, wenn man sowas macht weiß man manchmal nicht mehr ein noch aus und kommt auf solche dummen Ideen, die man später schwer bereut.

Eine einmal gemachte Anzeige kann man nicht zurücknehmen,verfolgt wird das immer.Die frage ist nur,Strafrechtlich oder nicht.Das sind zwei paar Schuhe

ob du einen sohn hast ist egal und betrug soweit ich weiß wird mit bußgeldern bestraft, in schwerwiegenden fällen mit bewährungsstrafen

Büßgeld heißt das bei einer Straftat schon nicht mehr. Das ist eine echte Geldstrafe!

Betrug ist und bleibt Betrug! Es interessiert auch keinen Richter, ob sie ein Kind haben oder nicht. Zumindest dürften sie mit einer dicken Geldstrafe rechnen und evtl. mit einer Vorstrafe. Im StGB können sie genaueres nachlesen.

Wenn du offen und ehrlich sagst, dass du es vorsätzlich gemacht hast um deine Miete zu bezahlen, ist das zwar schön und gut aber dann erwartet dich in der Tat die höchste Strafe, die möglich ist, abgemildert durch die Umstände der Einsicht, Reue und nicht vorhandener Vorstrafen. Daher ist es sicherlich am Besten, wenn du die Sache als ein Missverständnis hinstellst und das Geld UNVERZÜGLICH zurückzahlst. Dann kannst du das bei der Polizei so angeben. In dem Fall kannst du unter Umständen mit einer Einstellung der Sache rechnen, aber nur wenn es glaubhaft ist. Ansonsten erhälst du womöglich von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung, in der Regel eine Geldstrafe, die sich im Bereich von 500 Euro bewegen dürfte. Über die Höhe und Art der Zahlung kannst du mit der Sozialstelle des Amtsgerichts dann verhandeln, ist aber immer noch besser als eine Verurteilung. Falls du noch unter 21 bist, sind unter bestimmten Bedingungen vielleicht sogar Sozialstunden denkbar. Eine Gefägnisstrafe hast du nicht zu befürchten, es sei denn du hast das schon mehrfach gemacht und ignorierst meinen Ratschlag und gehst womöglich nicht einmal zum Vorladungstermin. Ich bin jetzt einmal davon ausgegangen, dass es sich um eine Vorladung bei der Polizei handelt, ist es schon eine gerichtliche Vorladung, dann Prost! (Hol dir einen Pflichtverteidiger)