Was kann man tun, wenn Vorstand gegen Satzung verstößt und die Mitglieder gleichgültig diesbezüglich sind?
Hallo, ich bin in einem Gartenverein (e.V.) Mitglied, war vorher im Vorstand, wo ich ausgetreten bin. Der Restvorstand verstößt in einigen Punkten gegen die Satzung (Aufnahme Neumitglieder, Protokollführung) und das Vereinsrecht. Die Mitglieder interessiert es aber nicht, sind wahrscheinlich froh, dass es überhaupt einer macht, und der Vorstand macht trotz Ansprechens der Probleme weiter wie bisher. Es wird gegen das Vereinsrecht verstoßen, nicht gegen Strafrecht. Sicherlich besteht die Möglichkeit des Autritts aus dem Verein. Aber gibt es noch andere Möglichkeiten? Und wenn ja, welche Auswirkungen hätten diese auf den gesamten Verein? Bitte nur vernünftige Antworten und nein, ich bin kein Querulant, der den Verein zerstören möchte - im Gegenteil. Nur bin ich auf rechtliche Ungereimtheiten gestoßen, die niemand hören möchte. Was kann ich tun?
2 Antworten
So wie ich lese, geb es schon eine außerordentliche MV und der Vorstand hat es geschafft, sein Verhalten den Mitgliedern zu verkaufen.
Es gäbe noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Vorstand vorzugehen. Allerdings kann ich dir dazu keinerlei Ratschläge geben, da man dazu wissen müsste, was genau in der Satzung steht und wogegen durch den Vorstand verstoßen wurde.
Du könntest auch versuchen, den Vorstand auf seine Haftung hinzuweisen. Es gibt die Regelung des § 31a BGB, nach der die persönliche Haftung von unentgeltlich tätigen oder bis 720 € entlohnten (Ehrenamtspauschale) Organen nur bei vorsätzlichem oder groß fahrlässigem Handeln eintritt. Durch Satzungsverstöße dieses Organs könnte sich aber die Handlungscharakteristik vom Fahrlässigen in das Grobfahrlässige bis hin zum vorsätzlichen Handeln verschieben; will sagen: der Vorstand begibt sich in eine Rechtsposition, die seine volle Haftung begründen könnten. Aber auch hierbei kommt es auf das die Verstöße an (ich kenne einen tatsächlichen Fall, bei dem ein Vereinsvorstand aktiv und systematisch Kontrollmechanismen ausschaltete, die Mitglieder belog und letztlich voll haften musste).
Es gibt übrigens kein explizites Vereinsrecht, das Recht der Vereine ergibt sich aus der sich selbst gegebenen Satzung, dem BGB als grundlegende Vorschrift für den Verein und noch anderen Gesetzen, wie z.B. das FamFG.
Aber, um den Vorstand unter Druck zu setzen: verlange einen umfassen Einblick in die Vereinsunterlagen (Rechtsgrundlage § 27 Abs. 2 BGB i.V. m. § 666 BGB)
Das Desinteresse der Mitglieder kenne ich aus eigenem Vereinsleben, die meisten Mitglieder wollen nicht mit irgendwelchem Vorstandshandeln belästigt werden.Sollte es irgendwann zu einem Knall kommen und der Verein sitzt auf einem Haufen durch den Vorstand verursachter Schulden, ist das Geschrei groß.
Sorry, sehe grade, ich hab mich vertippt:
Rechtsgrundlage § 27 Abs. 2 BGB i.V. m. § 666 BGB
soll heißen
Rechtsgrundlage § 27 Abs. 3 BGB i.V. m. § 666 BGB
Du kannst bei der nächsten Mitgliederversammlung entsprechende Anträge einbringen, in denen der Vorstand aufgefordert wird, entsprechend der Satzung zu handeln. Im schlimmsten Fall kannst du einen Mißtrauensantrag gegen den Vorstand stellen.
Danke für die Antwort. Ich habe dies mit meinem Austrittsschreiben aus dem Vorstand allen Mitgliedern in vernünftiger Form mitgeteilt. Daraufhin wurde eine außerordentliche MV gemacht, wo der verbleibende Vorstand sich mit Ausreden herauswandte. Habe den Eindruck, dass der rechtliche Hintergrund eines Vereins niemanden interessiert. Dass so ein Verstoß auch rechtliche Folgen für den gesamten Verein haben kann, interessiert niemanden, weder Vorstand noch Mitglieder.