Was kann man tun, wenn man bei einer Beschwerde beim Arbeitgeber mit Kündigung rechnen mss?

13 Antworten

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Beschweren beim Gewerbeaufsichtsamt... das ist ungesetzlich, das mit den Stundenabzug, der Pausenverweigerung etc. ... vielleicht mal einen "geheimen" Tipp abgeben. Die vom Amt sind ja auch nicht blöd....

§ 84 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)

Beschwerderecht

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.

(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.


Ich nehme an, Du arbeitest in der Privatwirtschaft? Dann gilt das BetrVG, auch ohne Betriebsrat. Allerdings solltest Du vor Deiner Beschwerde Kontakt mit der für Euren Bereich zuständigen Gewerkschaft aufnehmen. Dort kannst Du Dich einerseits beraten lassen, andererseits rechtlich absichern.

Auch wenn das BetrVG eine Benachteligung aufgrund einer Beschwerde ausschließt, schließt es leider nicht aus, dass Dein Arbeitgeber es nach der Beschwerde trotzdem versucht, wenn auch unterschwellig. Daher, sicher Dich vorher rechtlich ab und mach Deine Beschwerde schriftlich.

Ansonsten könntest Du evtl. noch versuchen, Dich anonym beim Gewerbeaufsichtsamt zu beschweren, evtl. schauen sie dann mal in der Firma überraschend vorbei und entdecken die Missstände. Über 10 Std. zu arbeiten sind natürlich Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

Anzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den jeweiligen Stellen oder zumindest beim Ordnungsamt o.ä.! Gesetzliche Arbeitsstunden pro Woche sind max. 48 Stunden, egal ob im oder außer Tarif. Gefälschte Abrechnungen sind Betrug und erfüllen den Straftatbestand, weil auch Steuerbetrug.

bei Betrieb von 20-30 Pers. würde KünSchG greifen. dann is Kündigung nur mit Grund möglich. Das ist für den Arbeirtgeber in dedr Regel sehr aufwendig und kaum zu machen. Wenn sich eioner Beschwert sollte das der mirt der längsten Betriebszugehörigkeit, einer Frau/einem Mann und den meisten Kiondern machen. Diesen AN bekommt der AG im Zuge der Sozialauswahl am schwersten raus.

Es geht um den Betrieb meiner Mutter (ca. 20-30 Personen). Die haben keinen Betriebsrat (leider!). Und wie gesagt, viele sind schon über 50, haben Angst um den Job und machen den Mund nicht auf. Bis jetzt haben sich anscheinend nur zwei Personen gewagt, das Thema vorsichtig anzusprechen und haben halt diese Kommentare kassiert. Ich weiß, dass man mit nem Anwalt bzw. per Gericht Recht bekommt, aber danach wird das Verhältnis noch schwieriger. Daher würden wir dies gerne vermeiden.