Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber Lohn für nicht erhaltenes Werkzeug einbehalten will?

4 Antworten

Der Arbeitgeber ist hier in der Nachweispflicht. Zudem stellt sich die Frage, in wie weit ein Fehlen der Teile durch normalen Schwund erklärbar ist.

Meiner Ansicht nach ist der AG in diesem Falle in der Beweispflicht, er hätte ja von Anfang an eine Stückliste vorlegen können, die der AN unterschreibt. Jetzt im Nachhinein fehlende Teile zu reklamieren ohne Nachweis der tatsächlichen Ausgabe derselben ist m. E. unzulässig.

Der Meinung bin ich ja auch. Also muss man sich, wenn er wirklich etwas vom Lohn abzieht, ans Gericht wenden? Das ist doch aber auch Mist, wenn er da noch eine Weile arbeiten sollte..:/

Ich bin mir sicher, dass du die Antwort selbst kennst.

Natürlich ist das nicht Rechtens was der AG da abzieht und die einzig richtige Antwort kann nur sein, das Geld zurück zu holen. Persönlich würde ich den Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung zukommen lassen und ihm die Gelegenheit geben, das Ganze in Ordnung zu bringen. Im nächsten Schritt bliebe nur die gerichtliche Eintreibung der Forderung.

Der AG scheint ja ein ganz schlauer Fuchs zu sein, aber der Krug geht ja bekanntlich immer solange zum Brunnen bis er bricht.

Mich wundert es immer wieder, wieviel sich so mancher AN gefallen lässt.  

Naja, so gesehen war mir schon klar, dass das nicht in Ordnung ist. Aber bevor man irgendwie dagegen vorgeht, sucht man sich ja doch gern noch einmal Bestätigung, bevor man handelt. Schließlich muss die Verfahrenskosten ja derjenige tragen, der verliert..

Das mit der Abmahnung ist eine gute Idee, danke. Fände es ja doch schade, wenn man deshalb direkt vor Gericht müsste.

Naja, soweit ich gehört habe, hat der Chef auch schon (bei anderen) Überstunden abgezogen, weil sie ihm zu langsam gearbeitet haben.

@les08

Direkt zum Arbeitsgericht wäre falsch, zuerst muss der AG abgemahnt werden. 

Deshalb war es gut, dass Du vorher fragst. Dafür ist dieses Forum ja da.

Nach der dritten Abmahnung kann man dann sogar fristlos kündigen und riskiert noch nicht einmal eine Sperre beim Alg1.

Entschuldigung, hatte einen Fehler beim Kopieren des Textes. Deshalb ist das gerade am Anfang so gedoppelt. Habs aber eigentlich schon bearbeitet.