Was kann man machen, wenn der Techniker beim Internetanschluß das dritte Mal nicht kommt und ich mir drei Urlaubstage dafür genommen habe?
Hallo! Folgendes! Ich bin umgezogen und seit drei Jahren Vodafonekunde. Nun habe ich ich die S.... voll. Der Techniker ist jetzt das dritte Mal einfach nicht gekommen und ich sehe es nicht ein mir noch einen vierten Tag Urlaub zu nehmen. Was kann ich hier machen? Rechnung stellen? Komme ich damit durch?
7 Antworten
... und wofür Urlaub?
Für solche Fälle binde ich ein meine Patentante oder den Hausmeister.
Wenn ein Paket kommen soll, wird doch solche Orgie auch nicht gestartet, oder?
Ich würde denen die 3 Urlaubstage in Rechnung stellen. Pro tag jeweil 8 Std x Stundenlohn + 50% Zuschlag für entgangene Urlaubsfreuden ( Beispiel: 15,00€ x 8 Std = 120,00 € x 3 Tage = 360,00 € + 180,00 € (Zuschlag von 50) = 540,00 €.
Und mit einer Pauschale von ca. 20-30€ eventuell pro Tag würde ich mich gar nicht abgeben. Die haben dir 3 Tage deines Jahresurlaubes geklaut. Dafür sollen die auch richtig bluten. Notfalls kann man Schadensersatz auch einklagen. Du wärst nicht der Erste der bei Vodafone so eine Klage gewinnt.
Das würde voraussetzen dass unbegrenzt bezahlte Urlaubstage zur Verfügung stehen.
Du setzt eine Frist von maximal 7 Tagen bis wohin der Techniker dir verbindlich zusagt und teilst mit dich auf dein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB zu berufen.
Es wird so lange nicht gezahlt bis Vodafone die Pflichtverletzung abstellt.
Sollte der Termin platzen, kündigst du fristlos (§ 314 BGB) und suchst dir einen anderen Anbieter.
Hallo.
Ich bin bei der EWE Tel. Die schreiben den Termin, das die schalten um die Uhrzeit das Gerät (Fritzbox ) anschließend warten. Die machen das vom Oldenburg /Cloppenburg aus. Die kommen nicht.
Egal ob du damit durch kommst oder nicht, ich würde es ihnen in Rechnung stellen als Schadensersatzforderung.
Gleichzeitig würde ich einen Brief an die Geschäftsführung senden mit einer Beschwerde.
Alles per Einschreiben Rückschein. Gerade bei solchen Sachen geht Post sonst gerne "verloren".
Einschreiben mit Rückscheinen verweigere ich grundsätzlich die Annahme.
Das entbindet dich nicht von irgendwelchen Rechtsfolgen. Der Absender bekommt die Verweigerung ja mit.
Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht, da Urlaub zu vergüten ist, ist dem Fragesteller kein finanziell messbarer Schaden entstanden.