Was kann ich tun, wenn ein eBay-Verkäufer den Artikel angeblich nicht mehr hat?

7 Antworten

Guten Tag,

betrachte es als Wink des Schicksals!

Sicher ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zu Stande gekommen, aber was hilfst es Dir? Wie sagt man so schön: Fasse mal einen nackten Mann in die Tasche"...Der Verkäufer wird jetzt auch nicht zaubern um somit den Vertrag erfüllen zu können. Sicher bleiben Dir rechtliche Schritte offen, die nur mit weiteren Problemen -auch finanziell- belasten sein werden. Problemlösung über Ebay gewiss notwendig..und danach...bleibt dickes Fragezeichen offen. Der Verkäufer hat dummerweise eine Art Roulette Spiel gewagt und voll daneben gegriffen. Irren ist menschlich!

Überlege Dir Deine weiteren Schritte genau, denn wo nichts ist, kannst Du nichts holen! Eine Transaktion finanzieller Art hat nicht stattgefunden und so hast Du noch immer die Möglichkeit in aller Ruhe weiter zu suchen nach dem iPhohne 6 "Schnäppchen" ob mit oder ohne Vertrag!

https://www.check24.de/handyvertrag/iphone-6-plus/?tid=CH24_T_GO_PLA_1&wpset=google_pla_mobilfunk_01&gclid=CJ3U3avqjMcCFSgGwwodA

Hallo Berlinfee15,

vielen Dank für Deine Antwort.

Dieses Sprichwort kannte ich noch nicht, finde ich aber gut ;-)

Kann nun jeder eBay-Verkäufer sagen, wenn nicht der richtige Betrag rausgekommen ist, dass ich dann einfach vom Kauf zurücktrete?

@rAphiii1992

Nein, im Grunde ist das niemals in Ebay Voraussetzung, nur bei Dir ist es absolut falsch "gelaufen". Du kannst Dich natürlich auch mit dem Verkäufer in Verbindung setzen um zu erfahren, was er  Dir als "Lösung" anbieten möchte. Doch dürfte (s)ein Entgegenkommen zweifelhaft bleiben. Es sei, er bekommt das Teil noch zu einem späteren Zeitpunkt. Was er Dir dann noch günstiger anbieten darf:)

Was kann ich tun?

Du kannst diesen Verkäufer an ebay melden. Und du kannst das Gerät einklagen, denn mit Ende einer Auktion kommt ein Vertrag zustande zwischen Bietendem und Verkäufer. Hält sich der Verkäufer nicht an den Vertrag, wird er vertragsbrüchig. Wichtig ist jetzt, ihn in Verzug zu setzen. Dazu schreibst du ihn an, und forderst unter Terminsetzung dazu auf, das iPhone auszuliefern. Alles weitere kannst du dann gerichtlich machen.

vielen Dank für deine Antwort. 

Das Geld habe ich ja (zum Glück) noch nicht überwiesen. Nun hat der Verkäufer (ohne meine Zustimmung) den Kauf abgebrochen. Der Kaufvertrag ist noch trotzdem gültig, oder? 


Eine Frist von 7 Tagen habe ich ihm schon gesetzt.  

@rAphiii1992

Du stimmst dem Transaktionsabbruch nicht zu! Ablehnen! Dann bezahlt er nämlich als Strafe wenigstens die 10 % an ebay.

Richtig: Du hast durch Dein Gebot einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen, den der Verkäufer erfüllen muß. Sein Angebot ist verbindlich.  Es gibt bei Ebay keine freibleibenden Angebote (".....ich liefere nur, wenn mir der Verkaufserlös gefällt....").

Er muß Dir liefern, wie, ist seine Angelegenheit.

Durch Abgabe der gebot hast du mit ihm ein ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er muss liefern. Kann er nicht dann hat er der Differenz zwischen dein Preis und der Ladenpreis an di zu zahlen und du holst es im Laden. Dies kannst du über ein Anwalt gerichtlich erreichen. Ferner kommt er für alle Kosten auf.

Er muss es Dir verkaufen. Sonst kannst du ihn melden und anzeigen.