Was kann ich gegen Müllsammler machen?

4 Antworten

Das Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz regelt, dass auch auf Privatgrundstücken kein Müll behandelt, gelagert oder abgelegt werden darf.

Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen (also in Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Außerhalb dieser Anlagen - also auch auf dem eigenen Grundstück - ist dies nicht zulässig.

Wer Abfälle ordnungswidrig ablagert, ist zum einen dazu verpflichtet, diese wieder zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese ordnungsgemäße Entsorgung muss dem Landratsamt durch die Vorlage der entsprechenden Nachweise belegt werden.

Zudem begeht jeder, der Abfälle unzulässig lagert, ablagert oder verbrennt, eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung geahndet.

Du darfst und kannst das Ordnungsamt informieren.

Oh danke, das ist sehr hilfreich. Das geht auch wenn er sehr überzeugt davon ist all das noch zu brauchen?

@Jessicago

Das geht auch dann. Aber Vorsicht. Wenn der Müll nur wegen der Renovierung entstanden ist, kann es ja sein, dass er zeitnah nach Abschluss der Renovierung beseitig wird.

Also abwarten. Sollte der Müll nach der Renovierung wochenlang dort liegenbeleiben, würde ich mich beim Ordnungsamt erkundigen.

@HeymM

Die Renovierung ist seit Ende Februar abgeschlossen.

Wäre wahrscheinlich einfacher wenn er nicht der Sohn der Vermieterin wäre. Vielleicht schreibe ich mal einen Brief an die Verieterin. Leider half gegen die schimmligen Kürbisse, welche seit Oktober standen, auch nur ein Brief an die Vermieterin.

@Jessicago

Dann ist das definitiv ein Fall für die Behörden.

Kein Mensch muss illegale Müllentsorgung hinnehmen, und schon gar nicht, wenn er direkt daneben wohnt.

@HeymM

Wer sagt denn dass er entsorgt? Ich mein, wer darf nicht eine Badewanne bei sich im Garten stehen haben? #Deko

@FritzOrange

Es geht hier nicht nur um eine Badewanne. Lies den Text der Fragestellerin richtig, dann weißt Du es. ;o)

Es ist sicher eine unschöne Situation aber wie du sagt der Garten und Hof gehen euch nichts an sprich ihr habt keine Rechte was drauf geschieht. Es ist nun so dass du als Elternteil drauf achten musst dass dein Kind da nicht reinwandert und sich weh tut. Auf Baustellen steht auch immer das Eltern für ihre Kinder haften, ich meine damit wenn das nicht Spermüll wäre sondern ein zeitweiliges Renovierungsmateriallager dann sollte da auch keine 2jährige reingehen. So ein Zwergerl muss man immer im Auge haben. 
Da reden mit dem Nachbarn nichts hilft kannst du eventuell noch warten ob das Zeug weg kommt, damit leben oder wenn ihr euch zu sehr schämt oder es euch einfach nervt dann über einen Umzug nachdenken. 

Danke für deine Antwort.

Tatsächlich denken wir über einen erneuten Umzug nach, ist ja irgendwie kein Zustand so.

Falsch.

Müll darf nach dem Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz nirgendwo gelagert oder abgelegt werden, auch nicht auf dem eigenen Grundstück.

In dem Fall der Fragestellerin kommt es darauf an ob der Müll durch die Renovierung/Sanierung nur vorübergehend abgelegt wird oder nicht.

Bleibt er liegen obwohl die Renovierung längst abgeschlossen ist, kann das Ordnungsamt informiert werden. Dann muss der Müll auf Kosten des Eigentümers entsorgt werden!

@HeymM

Da es sich um eine Badewanne und ähnliches handelt und nicht um alte Essensverpackungen und Babywindeln kann man nicht viel tun. Eine Renovierung hat keinen Zeitraum in dem diese erfolgen muss, was wenn das Geld knapp wird usw. :) Man kann sich mit dem Nachbarn anlegen indem man ihm das Ordnungsamt auf den Hals hetzt doch dann ist das Leben dort sicher nicht angenehm. Und ist das nicht der Sohn der Vermieterin? Da kann es hübsch hässlich werden. 

@PinkMonster

Egal wie hässlich es wird. Wenn ich Mieter wäre und der Müll würde nach Abschluss der Renovierung nicht entsorgt, würde ich den Vermieter darauf ansprechen.

Tut sich nichts - ab zum Ordnungsamt.

@HeymM

Kannst du persönlich handhaben wie du möchtest.

Ich zeige ihr nur auf wie es anders laufen kann. Ich wünsch dir einen schönen Tag.

@PinkMonster

Nein. Du hast von vorne herein eine falsche Information gegeben.

Gute Frage, ich denke manche Leute sind Ebene so 'sammler'. Als Mieter kann man da noch so lieb fragen, die sehen das trz nicht ein... Wenn bei euch im Mietvertrag nichts bezüglich garten drin steht, dann muss er dies nicht machen. Außer du sprichst ihn eben nochmal weniger diskret drauf an, erklärst ihm das mit der Tochter und fragst vlt ob ihr es bissle an die Seite räumen könnt. Manchmal wirkt ein anderes stapeln viel ordentlicher. Und wenn für ihn kein Zeitaufwand nötig ist, dann stimmt er vielleicht zu... 

Vielen Dank für die Antwort, ich werde sicherlich nochmal versuchen ihn anzusprechen.

Der Mietvertrag hat rein gar nichts damit zu tun. Wenn es sich um Abfall, Unrat oder Müll handelt, hat der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch beseitigt wird.

Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.

Das Kreislaufwirtschafts- und abfallgesetz regelt diesen Ablauf.

Das verstehe ich nicht. Was sagen denn die Damen und Herren vom Ordnungsamt dazu? Wurden die etwa noch gar nicht gefragt bzw. eingebunden?