Was kann ich gegen eine (zu hohe) Rechnung meines Anwalts machen?
Folgender Sachverhalt: Im August letzten Jahres hatte ich Probleme mit meinem Arbeitgeber. Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Ich bin Rechtschutzversichert und die Versicherung hat auch die Kosten für den Rechtstreit übernommen. Die Klage läuft noch.
Im Dezember wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen meinen Arbeitgeber eingeleitet. Daraufhin hat mein Anwalt eine zweite Klage eingereicht. Diese haben wir, bzw. er mittlerweile zurückgenommen da es einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter gab.
Im ersten Gespräch, zur ersten Klage, hatte mein Anwalt während des lesens meines alten Arbeitsvertrages gesagt, einen möglichen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber von Ihm prüfen zu lassen.
Nun war ich mitte Januar im Gespräch mit einem möglichene neuen Arbeitgeber und der hat mir einen Arbeitsvertrag durchgesendet. Diesen habe ich gelesen mit ein paar Anmerkungen zurück zum ändern geschickt. Gleichzeitig hatte ich eine E-Mail mit der Frage an meinen Anwalt geschickt, welche kosten mir durch die Prüfung meines Arbeitsvertrages entstehen würden. Einen Tag später ruft mir mein Anwalt an und geht die möglichen Punktr mit mir durch (es gab ein paar Ergänzungen zu den Punkten, die ich bereit meinem neuen Arbeitgeber vorgelegt hatte). Einen weiteren Tag später erhalte ich die Punkte schriftlich in einer Mail. Aber immer noch keine Ausage wie viel mich das kostet. Ich gehe davon aus, mein Anwalt berechnet mir dafür nichts.
Heute, 14.02.2014, mich trifft fast der Schalg! Ich erhalte eine Rechnung über ca. 560,- €, für die Prüfung meines Arbeitsvertrages. Ich bin davon ausgegangen es entstehen mir keine Kosten und nun das! Ich will gar nicht bezahlen, weil ich das unverschämt und nicht rechtens finde. Zudem noch, wie ich finde, ein sehr hoher Betrag. Eine kleinere Summe würde ich wahrscheinlich begeleichen, aber 560,- € ist sehr viel Geld!
Ich werde meinen Anwalt kommende Woche sofot zur rede stellen.
Was kann ich machen damit ich das nicht bezahlen muss? Bzw. nicht diesen Betrag. Das kann doch nicht rechtens sein! Such ich mir einen neuen Anwalt und verklage meinen jetzigen Anwalt? Was kann ich machen?
3 Antworten

Offensichtlich hast du den Anwalt aber nicht nur gefragt was das kostet sondern auch gleich den Vertrag mitgeschickt und somit einen Auftrag gegeben. Das war ein Fehler. Ich fürchte du kommst da nicht herum das zu bezahlen.

Nun ja, Anwälte machen nichts umsonst und sie haben nunmal einen hohen Stundensatz. Und die Prüfung deines neuen Arbeitsvertrages ist nunmal etwas, dass von deinem bisherigen Verfahren (welches ja mit dem Rechtsschutz abgedeckt ist) nichts zu tun hat.
Es war schon etwas naiv von dir zu glauben, der gute Mann macht das ganz umsonst. Allerdings finde ich die Vorgehensweise schon recht seltsam. Dass er dich einfach anruft und dir dann nochmal schreibt, um dir die gleichen Sachen nochmal zu erklären... das ist Stundenschinderei.
Aber du wirst wohl kaum drumrum kommen, die Rechnung zu bezahlen, schließlich müssten dir die hohen Stundensätze des Anwalts von deinen bisherigen Verfahren bekannt sein, und wenn du ihm einfach deinen Arbeitsvertrag zuschickst, kannst du davon ausgehen, dass dieser Vorgang als Auftragserteilung gewertet wird. Du hättest zuerst die Kosten erfragen müssen und dann erst den Auftrag erteilen. Aber vielleicht macht es bei der Hohen Summe Sinn, wenn du die Rechnung mal prüfst. Hier gibts ein paar gute Tipps: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/ Und dann solltest du mal genau prüfen, wieviele Stunden er aufgeschrieben hat, und wieviele es tatsächlich gewesen sein können. Vergleiche auch den Stundensatz mit dem, was dein Anwalt auf seiner Homepage angibt. Vielleicht kannst du ihn ja noch ein bischen drücken, aber da musst du dich gut vorbereiten.

Wenn der Betrag nach dem RVG abgerechnet wurde, hast du keine Chance um die Zahlung drumrumzukommen, da du ihn ganz offensichtlich in der Angelegenheit beauftragt hast. Die Kostenrechnung kannst du aber von einem zweiten Anwalt auf ihre Richtigkeit prüfen lassen.