Was kann ich gegen die offene Forderung tun?
Hab hier ein schreiben bekommen das mein Auto an einem falschen Ort geparkt worden ist und muss deshalb 140€. Doch erstens war ich es net es kann sein dass es jemand anders war und ich ihm mein Auto gegeben habe. Und falls ich es wirklich zahlen muss kann ich auch in Raten zahlen weil ich kann nicht die 140€ in den nächsten Wochen auf einmal zahlen. Kann mir jemand bitte helfen was ich tun kann
10 Antworten
Ich werde mir jetzt nicht die Augen und den Nacken kaputt machen und versuchen, den Brief auf dem Foto zu lesen.
Grundsätzlich gilt aber: Es gibt im Zivilrecht keine Halterhaftung.
Wenn es sich also um eine zivilrechtliche Forderung und nicht um einen Strafzettel handelt, dann teilst Du denen mit, daß Du zwar der Halter des Fahrzeugs bist, es aber nicht dort abgestellt hast. Wer stattdessen ihr Vertragspartner ist, das möchten sie doch bitte selbst herausfinden.
Allerdings solltest Du damit rechnen, daß die Dich dann vor Gericht zerren. Den Prozeß würdest Du zwar vermutlich gewinnen, aber Du solltest abwägen, ob es nicht weniger Ärger bedeutet, wenn Du die 140€ vorstreckst und Dir dann vom tatsächlichen Fahrer zurückholst.
So sagt es jedenfalls auch meine oben verlinkte Quelle:
Der Beklagte sei auch nicht verpflichtet, der Klägerin den Namen des Fahrers zu nennen (Urteil vom 27.10.2015, Az. 1 S 53/15)
Er kann aber verpflichtet werden zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen 😏
Ich wollte das nicht 🙂
Von wem? Vom Anwalt? Das hier ist eine Zivilrechtssache, kein StVO-Verstoß.
Das sehe ich wie @gwf79 nicht so.
Na dann... Ist doch super... Ich parke falsch, kann mich nicht erinnern wer gefahren ist und komme so aus der Sache raus 😂 Glaubst du Ernsthaft ja?
Die mit der Parkraumüberwachung betraute Klägerin hat grundsätzlich ausreichende Erkenntnismöglichkeiten, um festzustellen, wer ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat. Sie muss ohnehin durch Personal und/oder technische Maßnahmen (z.B. Videoüberwachung) feststellen, welche Fahrzeuge mit welchem Kennzeichen für welchen Zeitraum auf dem Parkplatz abgestellt werden. Auf die gleiche Art und Weise ist es ihr dann grundsätzlich auch möglich festzustellen, wer der Fahrer eines abgestellten Fahrzeuges ist, spätestens bei der Rückkehr zum Fahrzeug, auch wenn, worauf das Amtsgericht zutreffend hinweist, dies mit einem Mehraufwand verbunden sein mag
Wenn das aber nicht geschieht, dann ist auch nicht klar, wer eigentlich der Vertragspartner sein soll. Glaubt jedenfalls das Landgericht Arnsberg ernsthaft, ja.
Ja Gerichte entscheiden aber unterschiedlich und niemand weiß ob es weiter geht. Ist aber auch egal denn wir entscheiden es nicht 😁
Gut und richtig.
Soll ich es zahlen oder widersprechen? Ich möchte nicht dass ich Nachhinein größere kosten trage wegen Gericht und alles. Was schlagt ihr vor ?
Halt das Schreiben demjenigen unter die Nase, der Dir die Geschichte eingebrockt hat, indem er Dein Auto da falsch abgestellt hat. Der soll das so regeln, daß Du damit keinen Ärger mehr hast.
Mit geliehenen Sachen geht man vorsichtig um. Und insbesondere so, daß derjenige, der so freundlich war, sie einem zu leihen, dadurch keine Scherereien hat.
Ehrlicher Weise muss man ergänzen dass es einige wenige Gerichte anders sehen. Die verurteilen den Halter mitunter, wenn er sich weigert den Fahrer zu benennen. Aber meinem wissen nach passiert das nicht so oft.
Die ziehen wg Chancenlosigkeit nicht vor Gericht. Da bin ich sicher.
hast du das mal gelesen? Das schreiben ist von einem Anwalt und nicht von einem Gericht oder einer Bußgelstelle! Du solltest hier in Widerspruch gehen, wenn die Sache dann vor Gericht geht wird die Sache nicht so teuer. Entweder es wird ein Freispruch für dich oder eine Teilschuld mit einer geringeren Strafe. So Teuer ist Falschparken nicht wie die hier haben wollen und laß dir unbedingt das Foto schicken auf dem das Kennzeichen zu erkennen ist!
Das liest sich nach einem Firmenwagen.
.... dass man dieses Fahrzeug an einen "Freund" ausleiht ?
Unverständlich. Da sollte man mit dem Namen des Fahrers "vorsichtig" umgehen. Das könnte arbeitsrechtliche Probleme geben.
Korrektur - ziehe meine Bemerkung zurück
Sorry - falsch, nicht vollständig gelesen. Ging vom Fahrzeug der Firma Katz aus und nicht von deren Parkplatz.
Das Schreiben dürfte direkt von der Euro Collect kommen. Es handelt sich übrigens um einen Privatparkplatz und eben nicht um einen öffentlichen Parkplatz. Deswegen gehts hier um Besitzstörung und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.
Trotzdem kann ein Anwalt hier keine Strafe festlegen. Ich würde trotzdem widersprechen!
Die Euro Collect ist kein Anwalt. Hier hat schlicht der Eigentümer des Privatparkplatzes eine Forderung eingetrieben.
Siehe auch hier: https://www.frankenpost.de/region/kulmbach/Einmal-falsch-parken-108-66-Euro;art83417,6561435
Die Frage ist ja, ob jemand, der sich die 140 Euro nicht leisten kann, das über einen Anwalt machen lässt bzw. machen lassen soll.
Natürlich besteht hier noch das Recht auf Schadenersatz vom damaligen Fahrer. Ob das dann hilft?
wiso bekommst du das von der Schufa?? Wo sind die Schreiben vom Ordnungsamt / Polizei???
das ist kein Schreiben von der Schufa sondern vom Anwalt der Vertragspartner der Schufa ist.
Einfach zahlen.
Also, wenn du dein Auto an hundert andere verleihst, und es dann nicht nachweise kannst, wer den Fehler begangen hat, haftest am Ende des Tages natürlich du.
Ob du in Raten zahlen kannst, musst du mit dieser Eintreiber-Firma abklären. Ein bisschen Kulanz sollte eigentlich möglich sein.
Dem schließe ich mich an.
An den FS:
Ich glaube nicht, dass Du zahlen musst, denn Du hast ja die Tat nicht begangen. Und meines Wissens nach, bist Du nicht mal zur Auskunft verpflichtet, wer der Fahrer war.