Was kann ich gegen die offene Forderung tun?

10 Antworten

Ich werde mir jetzt nicht die Augen und den Nacken kaputt machen und versuchen, den Brief auf dem Foto zu lesen.

Grundsätzlich gilt aber: Es gibt im Zivilrecht keine Halterhaftung.

Wenn es sich also um eine zivilrechtliche Forderung und nicht um einen Strafzettel handelt, dann teilst Du denen mit, daß Du zwar der Halter des Fahrzeugs bist, es aber nicht dort abgestellt hast. Wer stattdessen ihr Vertragspartner ist, das möchten sie doch bitte selbst herausfinden.

Allerdings solltest Du damit rechnen, daß die Dich dann vor Gericht zerren. Den Prozeß würdest Du zwar vermutlich gewinnen, aber Du solltest abwägen, ob es nicht weniger Ärger bedeutet, wenn Du die 140€ vorstreckst und Dir dann vom tatsächlichen Fahrer zurückholst.

Dem schließe ich mich an.

An den FS:

Ich glaube nicht, dass Du zahlen musst, denn Du hast ja die Tat nicht begangen. Und meines Wissens nach, bist Du nicht mal zur Auskunft verpflichtet, wer der Fahrer war.

@336spencer

So sagt es jedenfalls auch meine oben verlinkte Quelle:

Der Beklagte sei auch nicht verpflichtet, der Klägerin den Namen des Fahrers zu nennen (Urteil vom 27.10.2015, Az. 1 S 53/15)
@336spencer

Er kann aber verpflichtet werden zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen 😏

Ich wollte das nicht 🙂

@Daywalker1965

Von wem? Vom Anwalt? Das hier ist eine Zivilrechtssache, kein StVO-Verstoß.

@Daywalker1965

Das sehe ich wie @gwf79 nicht so.

@gwf79

Na dann... Ist doch super... Ich parke falsch, kann mich nicht erinnern wer gefahren ist und komme so aus der Sache raus 😂 Glaubst du Ernsthaft ja?

@Daywalker1965
Die mit der Parkraumüberwachung betraute Klägerin hat grundsätzlich ausreichende Erkenntnismöglichkeiten, um festzustellen, wer ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt hat. Sie muss ohnehin durch Personal und/oder technische Maßnahmen (z.B. Videoüberwachung) feststellen, welche Fahrzeuge mit welchem Kennzeichen für welchen Zeitraum auf dem Parkplatz abgestellt werden. Auf die gleiche Art und Weise ist es ihr dann grundsätzlich auch möglich festzustellen, wer der Fahrer eines abgestellten Fahrzeuges ist, spätestens bei der Rückkehr zum Fahrzeug, auch wenn, worauf das Amtsgericht zutreffend hinweist, dies mit einem Mehraufwand verbunden sein mag

Wenn das aber nicht geschieht, dann ist auch nicht klar, wer eigentlich der Vertragspartner sein soll. Glaubt jedenfalls das Landgericht Arnsberg ernsthaft, ja.

@gwf79

Ja Gerichte entscheiden aber unterschiedlich und niemand weiß ob es weiter geht. Ist aber auch egal denn wir entscheiden es nicht 😁

Gut und richtig.

Soll ich es zahlen oder widersprechen? Ich möchte nicht dass ich Nachhinein größere kosten trage wegen Gericht und alles. Was schlagt ihr vor ?

@Odinson77

Halt das Schreiben demjenigen unter die Nase, der Dir die Geschichte eingebrockt hat, indem er Dein Auto da falsch abgestellt hat. Der soll das so regeln, daß Du damit keinen Ärger mehr hast.

Mit geliehenen Sachen geht man vorsichtig um. Und insbesondere so, daß derjenige, der so freundlich war, sie einem zu leihen, dadurch keine Scherereien hat.

Ehrlicher Weise muss man ergänzen dass es einige wenige Gerichte anders sehen. Die verurteilen den Halter mitunter, wenn er sich weigert den Fahrer zu benennen. Aber meinem wissen nach passiert das nicht so oft.

Die ziehen wg Chancenlosigkeit nicht vor Gericht. Da bin ich sicher.

hast du das mal gelesen? Das schreiben ist von einem Anwalt und nicht von einem Gericht oder einer Bußgelstelle! Du solltest hier in Widerspruch gehen, wenn die Sache dann vor Gericht geht wird die Sache nicht so teuer. Entweder es wird ein Freispruch für dich oder eine Teilschuld mit einer geringeren Strafe. So Teuer ist Falschparken nicht wie die hier haben wollen und laß dir unbedingt das Foto schicken auf dem das Kennzeichen zu erkennen ist!

Das liest sich nach einem Firmenwagen.

.... dass man dieses Fahrzeug an einen "Freund" ausleiht ?

Unverständlich. Da sollte man mit dem Namen des Fahrers "vorsichtig" umgehen. Das könnte arbeitsrechtliche Probleme geben.

@KHSchindelar

Korrektur - ziehe meine Bemerkung zurück

Sorry - falsch, nicht vollständig gelesen. Ging vom Fahrzeug der Firma Katz aus und nicht von deren Parkplatz.

Das Schreiben dürfte direkt von der Euro Collect kommen. Es handelt sich übrigens um einen Privatparkplatz und eben nicht um einen öffentlichen Parkplatz. Deswegen gehts hier um Besitzstörung und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

@qugart

Trotzdem kann ein Anwalt hier keine Strafe festlegen. Ich würde trotzdem widersprechen!

wiso bekommst du das von der Schufa?? Wo sind die Schreiben vom Ordnungsamt / Polizei???

das ist kein Schreiben von der Schufa sondern vom Anwalt der Vertragspartner der Schufa ist.

Einfach zahlen.

Also, wenn du dein Auto an hundert andere verleihst, und es dann nicht nachweise kannst, wer den Fehler begangen hat, haftest am Ende des Tages natürlich du.

Ob du in Raten zahlen kannst, musst du mit dieser Eintreiber-Firma abklären. Ein bisschen Kulanz sollte eigentlich möglich sein.