Was kann ich bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung angeben?

2 Antworten

Sollte eine Sperre vorgesehen sein,dann wirst du vorher angeschrieben und kannst dich dazu äußern,dann kannst du ja deinen Umzug als Grund angeben,wirst du dann sehen ob sie es akzeptieren oder nicht,es bleibt dir dann immer noch der Widerspruch und ggf.die Klage !

Was dir an Sperre drohen könnte kannst du im § 144 SGB - lll nachlesen,dass würde dann bei Meldeversäumnis / verspätete Arbeit suchend Meldung 1 Woche sein.

Das ist dann § 144 Abs. 6 SGB - lll

Kannst du angeben, wird dir nur nix bringen. zu spät ist zu spät. Du willst was vom Amt, also gelten deren Spielregeln.

... und das mit dem fehlenden Internet wird wohl auch nicht ziehen,
denn es gilt der alte Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht.".

Er kann bei seinem Sachbearbeiter nur "kleine Brötchen backen"...