Was kann ich bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung angeben?
Hallo zusammen,
ich habe mich anstatt nach 3 Tagen nach Kenntnis meiner Kündigung leider erst nach einer Woche arbeitssuchend melden können. Ich war mitten in der Organisation meines Umzugs und hatte auch schon kein Internet mehr, als ich meine Kündigung erhalten habe. Ich wusste nicht, dass es diese Regelung mit den 3 Tagen gibt (konnte das auch nicht in Erfahrung bringen, da ich eben kein Internet hatte). Dachte mir wenn ich dann den Umzug hinter mir habe, kümmer ich mich sofort um die Arbeitssuchendmeldung, aber da war es dann schon zu spät, so dass ich jetzt wohl eine Sperrzeit bekomme. Kann ich da irgendwas angeben, als Begründung, z. B. die Kündigung meiner Wohnung oder dergleichen?
2 Antworten
Sollte eine Sperre vorgesehen sein,dann wirst du vorher angeschrieben und kannst dich dazu äußern,dann kannst du ja deinen Umzug als Grund angeben,wirst du dann sehen ob sie es akzeptieren oder nicht,es bleibt dir dann immer noch der Widerspruch und ggf.die Klage !
Was dir an Sperre drohen könnte kannst du im § 144 SGB - lll nachlesen,dass würde dann bei Meldeversäumnis / verspätete Arbeit suchend Meldung 1 Woche sein.
Das ist dann § 144 Abs. 6 SGB - lll
Kannst du angeben, wird dir nur nix bringen. zu spät ist zu spät. Du willst was vom Amt, also gelten deren Spielregeln.
... und das mit dem fehlenden Internet wird wohl auch nicht ziehen,
denn es gilt der alte Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe
nicht.".
Er kann bei seinem Sachbearbeiter nur "kleine Brötchen backen"...