Was kann ich als Mieter bei schikane vom Vermieter tun?Hausverbot?

8 Antworten

Gehe einmal zum Mieterschutzbund und lasse dich dort einmal beraten. Wenn es notwendig ist wird auch dein Vermieter angeschrieben.

Die Mitgliedschaft im Mieterbund ist wesentlich billiger, als sich direkt an einen Fachanwalt fuer Mietrecht zu wenden.

Wende dich mal an den Mieterschutzbund. Ich habe leider auch Probleme mit meinen Vermietern, der Mieterschutzbund hat mir allerdings geholfen. Es ist NICHT rechtens dass der werte Herr Vermieter einfach in die Wohnung tritt. Dabei handelt es sich um den Delikt des Hausfriedensbruchs. Er kann dafür sogar relativ stark belangt werden. Bei den extremen Mängeln deiner Wohnung wäre ich allerdings schon längst auf die Barrikaden gegangen. Das ist ja kein Zustand. Du solltest all deine Verlangen mal schriftlich an den Vermieter einreichen. Dieser hat sich um die Mängel zu kümmern.

Lass dir aber bestätigen, dass er diese Mängelliste erhalten hat. Sollte der Fall mal vor Gericht gehen hast du dann schwarz auf weiß dass du ihn fristgerecht darüber aufgeklärt hast!

Mir scheint als seist du in deiner Umgebung dort sehr unglücklich. Hast du schonmal über einen Umzug nachgedacht?

Dieses Klischeehafte Mieter-Vermieter Verhältnis was du beschreibst kenne ich leider zu gut!

Habe ich das richtig verstanden und du sollst für eine Küche aufkommen, die nach deinem Umzug in der Wohnung erhalten bleibt? Das ist selbstverständlich NICHT rechtens! Dein Eigentum darfst du IMMER ! Mitnehmen. Sollten die Vermieter eine Küche einrichten wollen, die nach deinem Umzug im Haus bleibt, muss diese NICHT von dir bezahlt werden!

Liebe Grüße!

Ja die machen das ja immer im Nachhinein. Erst bieten sie Hilfe an und wenn alles steht und fertig ist wollen die Geld.War mit der Garage genauso. Ja sie hat gesagt wenn sie gewusst hätte sie müsse die küche selbst aufbauen hätte sie die miete höher angesetzt

Hausverbot dem Eigentümer zu erteilen ist Unsinn. Du hast das Hausrecht nur in deiner Mietwohnung inne. Die Treppe als Zugang zur Wohnung gehört nicht zur Mietsache. Wenn du die Tür öffnest, bedeutet das nicht automatisch, dass der Besucher eintreten darf. Erst wenn du den Zutritt ausdrücklich gestattest, darf der Besucher eintreten. Der Vermieter ist auch nur ein Besucher.

Die Küchenproblematik: Der Vermieter vermietet die Mietsache ohne Einbauküche. Wenn du eine Küche kaufst und sie in deiner Mietsache aufstellst, bleibt diese Küche dein Eigentum. Wenn der Vermieter schriftlich erklärt, dass er bei deinem eventuellen Auszug die Küche übernimmt, dann kann über den Kaufpreis erst verhandelt werden, wenn der Auszug bevorsteht. Der Grad der Abnutzung kann aktuell nicht für einen fiktiven Verkaufstag ermittelt werden. Eine Mietpreisänderung infolge eines Küchenkaufes durch den Vermieter kann vereinbart werden, wenn beide Parteien der Änderung zustimmen. Du als Mieter kannst nicht dazu gezwungen werden.

Verkehrssicherheit im Grundstück: Der Vermieter hat im Grundstück die Verkehrssicherheit für sich und die Mieter zu gewährleisten. Dazu gehört die Ausleuchtung der Zuwegung bis zur Wohnungseingangstür und die gefahrlose Benutzung der Treppe, die mindestens mit einem Handlauf zu versehen ist. Diese Mängel sind einklagbar. Fordere vom Vermieter die Beseitigung der Mängel bis 15.12.2014 durch bezeugtes Einwurfschreiben.

Hundegebell ist bis zu einem bestimmten Grad hinzunehmen. Sollte der Lärmpegel in den Ruhezeiten laut Hausordnung ständig höher als 45 dB liegen, kann die Miete gemindert werden. Tabelle nachschauen.

Solltest du als Mietpartei zusammen mit dem Vermieter im Zweifamilienhaus wohnen, kann dich der Vermieter ohne Grund nach BGB § 573 a kündigen. Bei ordentlicher Kündigung beträgt die Frist 6 Monate, wenn du noch keine 5 Jahre dort wohnst.

Der Vermeiter ist nervig und Du solltest in seine Schranken weisen ....

Die Treppe musst du so hinnehmen - die war doch schon bei der Besichtigung so ... also wusstest Du doch, dass sie schmal ist ....

im übrigen - falls da sonst niemand wohnt außer dem Vermeiter und Dir - gibt es für den Vermeiter eine erleichterte Kündigunsmöäglichkeit ....

http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters

an Deiner Stelle würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen ... ich glaube nämlich nicht, dass der Vermeiter sich noch ändert ....