Was ist,wenn mein Mann mich nicht ins Grundbuch eintragen läßt.

7 Antworten

Ein Testament wird nicht ins Grundbuch eingetragen. Wenn der Erbfall eintritt können die Erben den geerbten Grundbesitz in das Grundbuch eintragen lassen.

Nur Immobilienbesitz steht im Grundbuch, nicht sonstiges Vermögen wie Geld, Aktien Auto. Gibt es ein Haus oder ETW? Dann ist er wohl dort als Eigentümer eingetragen und kann auch allein über dieses Grundrecht frei verfügen.

Wer erbt, hängt von der Art des Testaments ab.

Entweder jeder macht sein eigenes Testament. In dem Fall hast du lediglich eine Pflichtteilsanspruch aus dem Vermögen deines Mannes gegen die Kinder, die als Erben bestimmt sind. Und musst das Haus verlassen.

Oder, und das lese ich heraus, ihr trefft eine wechselseitige Verfügung, das. sog. Berliner Testament, wonach der Längstlebende zunächst alles erbt und nach dessen Tod die Kinder erben. Diese Nacherbschaft ist nicht mehr zu ändern, stirbt ein Erblasser.

Hier ist es dann umgekehrt, die Kinder können gegen dich ihre Pflichtteil, allerdings nur aus dem Vermögensanteil des Erstverstorbenen, nicht eures gemeinsamen Vermögens, geltend machen.

Daher wäre es sehr sinnvoll, dich bereits jetzt (lebzeitig) als Miteigentümerin ins Grundbuch eintragen zu lassen um den Pflichtteil entsprechend zu reduzieren.

Allerdings - und die Falschinformation hält sich hartnäckig - muss die Witwe nach neuerer Gesetzgebung (2007) nicht das Haus verscherbeln, um auszahlen zu können, hier ist Ratenzahlung möglich, um in gewohnter Umgebung weiter wohnen zu können.

HTH

G imager761

dann haste möglicherweise das Nachsehen!

Ihr Problem besteht darin, dass Sie und Ihr Mann sich zwar gegenseitig zu Erben einsetzen und ferner bestimmen können, dass die insgesamt vier Kinder nach dem Tod des Letztversterbenden von Ihnen zu gleichen Anteilen dessen Erben werden sollen. Wenn jedoch Ihr Mann als erster verstirbt, würden Sie zwar sein Vermögen einschließlich des Hauses erben (und würden im Grundbuch dann als Eigentümerin eingetragen werden). Die Kinder Ihres Mannes könnten aber in diesem Falle ihre Pflichtteile verlangen. Das bedeutet praktisch, dass sie einen Geldanspruch gegen Sie als Erbin in Höhe des Wertes von 1/4 des Gesamtnachlasses Ihres Mannes geltend machen können. Dafür könntenb Sie zwar nach neuerer Rechtslage Ratenzahlung erwirken; aber letzt-endlich müssten Sie die Summe irgendwie aus dem Nachlass des Mannes, notfalls durch Verkauf von Nachlassgegenständen, aufbringen. Halten Sie es für möglich, dass sich die vier Kinder an einem Erbvertrag beteiligen, in dem die Erbfolge, wie Sie und Ihr Mann es wünschen, festgelegt wird (also a) Sie gegenseitig und b) die Kinder zu gleichen Teilen nach dem Tod des letzten von Ihnen) und dass außerdem die Kinder in Anbetracht der ihnen damit vertraglich zugesicherten Schlusserbfole auf ihre Pflichtteilsrechte beim Erstversterben Ihres Mannes verzichten ? Das wäre nämlich der sicherste und beste Weg. Ein solcher Vertrag muss zwingend vor einem Notar geschlossen werden, den Sie zuvor zur Beratung über etwaige Details aufsuchen sollten.

Die Frage, ob Ihr Mann Sie als Miteigentümerin des Hauses ins Grundbuch eintragen lassen soll, ist davon unabhängig. Natürlich wäre es für Sie eine gewisse Sicherheit, dass Sie z.B. im Fall einer Trennung nicht einfach aus dem Haus verwiesen werden könnten. Aber Sie werden Ihren Mann nicht zwingen können, Ihnen Miteigentum einzuräumen. Vielleicht gelingt es Ihnen, Ihren Mann dazu zu bewegen, dass er Ihnen ein unentgeltliches lebenslängliches Wohnrecht in dem Haus einräumt und im Grundbuch eintragen lässt. Dann brauchen Sie sich keine Sorgen über das Wohnen mehr zu machen, weil auch im Falle des Verkaufs des Hauses dieses Wohnrecht in Kraft bliebe.

Grundbucheinträge werden durch den Eigentümer veranlasst, und wenn er als Eigentümer das nicht will, dann gibt es eben keinen Eintrag.

Nach seinem Tod könnten die Erben, an die das Eigentumsrecht dann übergeht, Grundbucheinträge vornehmen lassen.

Aber das ist dann im Nachhinein wohl sinnlos.

Testamentarisch lässt sich das nicht bestimmen.

Das kommt davon,wenn man ein geschiedenen Mann geheiratet hat,dann ist es alles komplizierter. Ich kann nichts dafür,das er ein Haus geerbt hat und verkaufen kann man auch nicht ,weil die Eltern drin wohnen und von uns gepflegt werden.Dann macht man viel neues am Haus und wofür,für seine Kinder und nicht für unsere Zukunft. Ich muß das so hinnehmen wie mein Mann es möchte.Wo die Liebe hinfällt.Ich liebe ihn trotzdem sehr,auch wenn meine Zukunft von ihm abhängig ist.LG.Danke für die Antwort.

@InHa68

Es ist dein gutes Recht, mit deinem Mann die Frage zu klären, ob du und dein oder eure Kinder nach seinem Tod im Haus wohnen können oder nicht. Ein eingetragenes Nießbrauch- oder Wohnrecht würde es dann den Kindern unmöglich machen, das Haus zu verkaufen, mindestens hast du dann deine Zukunft in diesem Haus gesichert.

HTH

G imager761

@imager761

Das 1.Kind aus 1. Ehe hat ein Haus von seiner Oma geerbt,die anderen 2 aus 2.Ehe wohnen noch bei der Mutter.Die Mutter ist sehr Geld gierig und da habe ich Angst,das sie die Kinder auf mich hetzen würde.Die Frauen sind wegen Geld abgehauen,weil sie meinten die anderen Männer haben mehr Kohle.Noch ist das Haus verschuldet,durch einen Kredit.Ich habe angst das ich denn mal raus muß oder wenn ich drin bleiben darf,das ich viel Geld an die Kinder auszahlen muß.Deswegen wäre es schön ,wenn es nach uns wäre.Geht es mit einem Testament mit wohnen bleiben?Viele G.InHa68