Was ist zu tun wenn ich nur die Rechnungsadresse eines Handyvertrags bin?

5 Antworten

Mach dir mal keinen Kopf deswegen. Es dauert seine Zeit, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Wenn du keinen Vertrag mit der Telekom hast, musst du offene Forderungen ohnehin nicht begleichen. Sollte sich die Angelegenheit nicht von selbst lösen, kannst Du natürlich kostenlose Hilfe diverser Vereine etc anfordern. Google hierfür einfach mal nach "Konsumentenschutz". Cheers

Schick eine Kopie der Mahnung mit dem Entschuldigungsschreiben der Telekom zurück und schreib dazu, dass Du diesen Vertrag nie abgeschlossen hast.

Einen Anwalt würde ich derzeit noch nicht einschalten, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Wenn die Telekom sich doch schriftlich entschuldigt hat, dann schicke Ihnen doch ein Einschreiben welches sich auf die Rechnungen & Mahnungen bezieht mit Verweis auf die Entschuldigung der Telekom, da es ein Betrug und du das Opfer warst.

Der Gerichtsvollzieher kommt nicht so schnell, da brauchst du keine Angst haben. Hier müsstest du zuerst einen Mahnbescheid bekommen. Wenn du dort keinen Einspruch einlegst und es wird ein Titel gegen dich erwirkt, erst dann kann der GV auf Antrag des Gläubigers kommen. 

Aber das dauert einige Zeit - in der Regel ~ 3 bis 6 Monate - und die Telekom wird dir ja nun sicherlich keinen Mahnbescheid schicken :)  Das sind übrigens diese schönen gelben Briefumschläge, wo man 14 Tage Zeit hat zu reagieren.

Einen Anwalt würde ich erst hinzuziehen, wenn es wirklich nötig ist, sofern dieser mit Kosten verbunden ist. Hast du keine Kosten, klar warum nicht.

Ansonsten kannst du in erster Linie sehr viel selber regeln. Schreibe am besten immer schriftlich mit der Telefkom, sodass du hier auch alles nachweisen kannst. Telefonate bringen als Beweis nicht wirklich viel.

Hast Du das schriftlich? Mündliches ist faktisch wertlos, weil Du die Aussage nachweisen musst.

Solltest Du nichts schriftliches haben, reklamiere mir Verweis auf das Gespräch per Einschreiben und fordere eine schriftliche Bestätigung innerhalb drei(?) Wochen ein.

Sobald Du das in der Hand hast musst Du erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Das muss dann aber schnell gehen, sonst steht wirklich der Gerichtsvollzieher vor der Tür (insbesondere bedenken, falls Du in Urlaub fahren solltest).

Wenn Inkassobescheide eintrudeln kannst Du darauf reagieren. Bei klar formulierten Wiederspruch darf das Inkasso nicht weitergeführt werden. Dee nächste Schrutt wäre das o. g. gerichtliche Mahnverfahren. Sollten doch weitere Inkassoschreiben kommen, hilft eine Beschwerde bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde.

Bezüglich der Schufa musst Du dir übrigens auch nicht alles gefallen lassen.

Hallo Wolf89,

klingt für mich im ersten Moment schon ziemlich kurios.

Du hast die SIM-Karte und die Vertragsunterlagen erhalten, obwohl dein Name inklusive Anschrift nur als Rechnungsempfänger bei uns vermerkt wurde?

Das klingt seltsam, denn dann hätte es ja einen anderen Empfänger für die Unterlagen gegeben.

Und warum wurde dann der Name geändert? Und wie wurde er geändert? Bist du jetzt der Vertragspartner? Sorry, ich verstehe das alles nicht so ganz, denn du schreibst ja, du hast nichts beauftragt, daher finde ich diese Änderung sehr verwunderlich.

Viele Grüße

Rebekka H. von Telekom hilft