Was ist wenn die Versicherung nicht zahlt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu allererst mal, wenn ein Helm fällt, ist er nicht mehr sicher, egal ob Kratzer entstanden sind oder nicht. Der Helm kann durch den Sturz aus 40 cm Höhe Haarrisse bekommen haben, die nur durch röntgen festzustellen sind. Frag deinen Kommilitonen mal unter Zeugen, ob der Helm vorher schon mal herunter gefallen ist, Falls ja ,war der Wert des Helms bereits vor deiner Aktion gleich Null.

Zu Schadensersatzpflicht, hier kommt es darauf an, wie es zu dem Unglück kam. Ohne den genauen Ablauf zu kennen,kann niemand sagen ob Du überhaupt schadensersatzpflichtig bist.

Aber mal vorweg, Schadensersatzanspruch entsteht grundsätzlich nur für Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert. Wiederbeschaffungswert ist der Zeitwert den eine Sache vor Eintritt des Schadensereignis hatte. Neuwertig ist eine Sache lediglich 1 Monat nach Ingebrauchnahme, von da an fällt der Wiederbeschaffungswert aufgeteilt auf die erwartete Lebensdauer und die ist bei einem Helm nicht sonderlich lange. Ein Drei Jahre alter Kunststoff Helm hat seine Lebenserwartung abgeschlossen und ist wertlos weil er die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Bei Carbon mag die Lebensdauer zwei Jahre länger sein.

Meine Ausführungen wird dir jeder Sachverständige (zb. TÜV) bestätigen und wird auf jedem Beipackzettel zu einem Helm ausgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Helm war auf einer max 40cm Bank und ist da runtergefallen als ich mich ausversehen dran gestoßen habe und der Helm war relativ neu. Aber die Sache ist das er mich 2 Tage nach dem Fall angeschrieben hat und mir gesagt hat das der Fall doch viel mehr Schäden hätte und hat mir danach Bilder von Kratzern geschickt die nach dem Fall Garnicht da waren er könnte ja in diesen 2 Tagen alles mit dem Helm gemacht haben. Ich bin mir sicher das ich den nicht so kaputt gemacht habe wie auf den Bildern und möchte deshalb keine 230€ für den Typen zahlen.

@Lukas28482

Vergiss die Kratzer, die sind absolut irrelevant. Der Helm ist aus 40 cm Höhe gefallen und daher ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet und dadurch ist er wertlos geworden. Das wird jeder Sachverständige bestätigen und Deine Versicherung weiß das auch.

"Jeder Helm der einem starken Aufschlag ausgesetzt wurde, muss ersetzt werden! Ihr Helm wurde dafür gemacht die Energie bei einem Aufschlag über eine große Fläche zu verteilen. Auch wenn der Helm äußerlich unbeschädigt zu sein scheint, ist seine Schutzfunktion nach einem Aufschlag nicht mehr gegeben. Bei einem Aufschlag wird die stoßdämpfende Innenschale des Helmes komprimiert. Dies kann nur einmal erfolgen, so dass nach einem Aufschlag keine vollständige Schutzfunktion gegeben ist. Auch wenn der Helm unverändert aussieht, kann es sein, das bei einem Unfall nicht die volle Schutzwirkung besteht. Daher muss ein Helm, welcher einen Aufschlag erfahren hat, entsorgt und ersetzt werden."
(Quelle:
Schuberth, Allgemeine Sicherheitshinweise, Seite 3)

Diese Sicherheitshinweise sind allgemeingültig und JEDER Helmhersteller weist darauf hin. Daher ist der Helm den Du heruntergeworfen hast, in jedem Fall durch den Sturz wertlos geworden und nicht wegen etwaiger Kratzer.

Zum Thema Schadensersatz, so wie Du es beschreibst liegt hier ein fahrlässiger und widerrechtlicher Verstoß gegen §823 BGB vor, darin heißt es sinngemäß: wer anderen wiederrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Und genau das hat sich verwirklicht.

Da Du weder Erlaubnis hattest den Helm zu benutzen, noch die Tat vorsätzlich begangen hast, deckt deine private Haftpflichtversicherung den Fall. Sie wird sich auch mit dem Geschädigten über Höhe des Schadensersatz und Beteiligung an den Wiederbeschaffungskosten einigen. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass Deine Versicherung kein großes Aufsehen macht und den Helm ungeachtet des tatsächlichen Wiederbeschaffungswert kurzerhand den Neupreis reguliert. Alles andere wäre mehr Aufwand als alles andere und könnte durch Gutachten und Gegengutachten sowie inanspruchnahme einer Rechtsvertretung die Kosten explodieren lassen.

@verreisterNutzer

Also brauche ich da keine Angst zu haben und die Versicherung zahlt das.

@Lukas28482

Ja, wenn Du es so schilderst, wie Du es mir geschlildert hast, ist Deine Haftpflichtversicherung in der Leistungspflicht.

Ganz wichtig dabei: der Helm wurde Dir NICHT MIT EINVERSTÄNDNISS überlassen und Du hast es versehentlich gemacht.

Hätte er dir den Helm überlassen, wärst Du zwar ebenso schadensersatzpflichtig, aber Deine Versicherung würde nicht bezahlen.

Hätte er den Helm in Deine Obhut gegeben, wärst Du nur bei Verlust schadensersatzpflichtig

Hätte er Dich beauftragt den Helm zu benutzen, wärst Du nicht schadensersatzpflichtig. Deine Versicherung würde nur zahlen, wenn Gefälligkeitshandlungen mit versichert wären.

Hättest Du es absichtlich gemacht, müsstest Du zahlen, aber keine Versicherung der Welt würde Dich decken.

Hätte er den Helm mitten auf einem Laufweg abgelegt und du wärst versehentlich dagegen getreten, hätte er mindestens eine Mitschuld, wahrscheinlich sogar die volle Schuld und Du müsstest nichts, oder höchstens die Hälfte des Schadens tragen. Deine Versicherung würde dich dabei decken.

@verreisterNutzer

OK danke das du dir die Zeit genommen hast um mir zu helfen

@verreisterNutzer

Hi ich hätte noch eine Frage. Die Versicherung hat alles bezahlt es ist alles gut aber der Junge hat mir erzählt das die von diesen 230€ nur 30€ für die Reperatur der Scheibe bezahlen wollen und die anderen 200€ werden die behalten. Dürfen die das überhaupt?

@Lukas28482

Hallo Lukas,
wie ich schon sagte, kommt es bei einem Helm nicht auf die Beschädigung an, sondern allein auf den Verdacht einer sicherheitsrelevanten Beschädigung.
Jeder Helmhesrsteller warnt vor der Weiterbenutzung eines Helms, nach einem Aufschlag. Daher besteht Anspruch auf Schadensersatz eines kompletten Helm, sowie der Spesen zur Widerbeschaffung

Allerdings "vertritt" Deine Haftpflichtversicherung Deine Rechte, Deine Interessen sowie die Interessen der Versichertengemeinschaft gegenüber dem Anspruchsteller und es genügt im weiteren Verlauf, den Geschädigten auf Deine Haftpflichtversicherung zu verweisen. Er kann das ohne Dein Zutun direkt mit Deiner Versicherung klären.
Es ist zwar kein schönes Vorgehen der Versicherung, hier nur anteilig zu versuchen zu regulieren, aber das darf sie natürlich im Interesse der Versichertengemeinschaft. Der Geschädigte muss das ja nicht akzeptieren.

@verreisterNutzer

Der Geschädigte hat im übrigen das Recht, sich auf Kosten Deiner Versicherung ebenfalls rechtlich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Nimmt er dieses Recht in Anspruch, wird die volle Regulierungssumme ganz schnell gezahlt.

Wenn dein Halftpflichtversicherer den Schaden reguliert, zahlt sie entweder den Schaden des Anspruchstellers oder lehnt es ab. Zu der Leistung deines Versicherers gehört auch, dass er unberechtigte Ansprüche ablehnt, ggf. sogar in einem Rechtsstreit. Du kannst also deinen Freund dann an diesen verweisen.

Davon unberührt bleibt natürlich, dass du dich privat verpflichtet fühlst, deinem Freund seinen Scaden zu ersetzen. Musst du aber nicht, wie gesagt.

Deine private Haftpflichtversicherung prüft den Sachverhalt,

leistet dir Rechtshilfe bei unberechtigten Forderungen

und reguliert berechtigte Forderungen. (Zeitwertentschädigung)

Er müsste den Helm zur Begutachtung bereit halten. Dabei würden natürlich ÄLTERE Schrammen auch sofort auffallen.

Wenn die Versicherung zur Ansicht kommt, dass du den Schaden nicht oder nur teilweise zu verantworten hast, musst du persönlich natürlich auch nichts zahlen.

Nein, es ist andersrum.

Wenn er im Recht ist, muss deine Versi es bezahlen.

Wenn sie nicht zahlt, würde ich auch nicht zahlen, dann verklagt er dich.

Wenn er gewinnt, muss deine Versi dann zahlen.

Das ist die einzig richtige Antwort.

@wattdennnu2

Wie kommst du darauf? Für mich liest sich das zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz ist der Fragesteller schadensersatzpflichtig, die Versicherung deckt aber trotzdem nicht. Gleiches gilt für geliehene Gegenstände.

Im übrigen darf bei einem Helm immer die Frage gestellt werden,ob überhaupt noch Restwert bestanden hat. Ein Helm ist nach dem ersten Fall wertlos und nicht wenn er Kratzer hat

@verreisterNutzer
von 40cm Höhe fallengelassen ausversehen

Ist das nicht deutlich genug?

ob überhaupt noch Restwert bestanden hat.

Darüber wird überhaupt nicht diskutiert. Bei Sicherheitsbekleidung wird immer der Neuwert bezahlt.

@wattdennnu2
Bei Sicherheitsbekleidung wird immer der Neuwert bezahlt.

Aber nicht, wenn die Sache bereits vor Eintritt des Schadensereignis wertlos war.
Du hast keinen Anspruch dich auf Kosten Dritter zu sanieren

Wie es genau zu dem Vorfall kam, hat der FS erst unter meiner Antwort kommentiert. Demnach ist er schadensersatzpflichtig

@wattdennnu2

"Alt für Neu" bezieht sich immer nur auf Kaskoschäden, nicht auf Schadensersatzpflicht.
Ausserdem gilt in dem Fall, Du hattest Die Sachen noch in Gebrauch, also unterstellt die Versicherung, dass sie nicht wertlos waren. Es gibt ja auch bei Kaskoschäden niemanden der etwas anders behaupten könnte.

Bei Haftpflichtansprüchen besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert. ABER, niemand kann verlangen, dass man gebrauchte Sicherheitskleidung kauft, also wird auch in dem Fall Neuwertentschädigung geleistet. Wir sprechen bei dem Helm aber von vorhandenem oder nicht vorhandenem Wiederbeschafftungswert und nicht von der etewaigen Größe des Wiederbeschaffungswert

@wattdennnu2

OK, dann lass ich mir von Dir mal meinen 15 jahre alten BMW kaputt fahren.... Du bestätigst mir ja gerade, dass ich dann einen neuen bekomme ;))

@verreisterNutzer

Abzüge "Alt für Neu" natürlich. Abgesehen davon habe ich dich und somit deinen Wortlaut ztiert.

Der Wortwechsel ist damit beendet.

@wattdennnu2
Das ist die einzig richtige Antwort.

die Antwort ist von Anfang bis Ende vollkommener Mumpitz

@Aluna713

Dann erkläre mir (Versicherungsmakler)bitte, wie du zu dieser Erkenntnis gelangt bist. Ich bedanke mich im Voraus.

Also muss ich egal ob die Versicherung das zahlt oder nicht, nichts bezahlen?

Wenn er im Recht ist muss der FS bezahlen, der kann sich dann bei der Versicherung das Gelf holen. Der Helmbesitzer hat keinen direkten Anspruch gegen die Versicherung.

@nanfxD

Ja, das stimmt.

Wenn er im Recht ist, muss deine Versi es bezahlen.

Das ist falsch.
Wenn er berechtigte Schadensersatzansprüche hat, muss nur der Verursacher bezahlen und sonst niemand. Seine Versicherung kann lediglich die berchtigten Schadensersatzansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer "decken", sofern diese auf Grund des Vertragsverhältnisses und dessen Bedingungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft gedeckt sind.

Wenn er gewinnt, muss deine Versi dann zahlen.

auch das ist nicht richtig. Denn nicht jedes Schadensereignis ist auch durch eine Versicherung gedeckt

@Aluna713

Die Antwort von "1000ps" ist, bezogen auf den geschilderten Fall, absolut richtig. Da hilft auch nicht dein Zitategeschwurbel.

Kleine Kratzer im Helm sind normale Gebrauchsspuren.

Der will nur einen neuen Helm auf Deine Kosten. Die Versicherung wird sich den Helm ansehen wollen und nicht zahlen.

Das solltest Du auch nicht tun!

Der Helm ist runtergefallen, wen interresieren da noch Kratzer.
Ein runtergefallener Helm bietet keine Sicherheit mehr