Was ist wenn die direkten Kinder für die Pflege der Eltern zur Kasse gebeten werden und dann Teilzeit beantragen um unter einem bestimmt Verdienst zu kommen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da müsste das Jahresbruttoeinkommen schon mehr als 100 000 € betragen, um dann ggf.teilweise aufkommen zu müssen, es besteht also gar kein Grund um hier nur Teilzeit arbeiten zu gehen, könnte man natürlich machen, wenn keine anderen vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen bestehen und man mit dem geringen Einkommen seine Bedürfnisse abdecken kann.

Außerdem besteht in diesem Fall wie auch für volljährige nicht privilegierte Kinder keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wie für minderjährige Kinder, man könnte also nicht verpflichtet werden zusätzliches Einkommen zu erzielen, nur um dann teilweise Leistungsfähig zu sein.

Danke dir für deinen Stern !

@isomatte

@IsoMatte: Hast du zufällig ne Beispielrechnung parat, wenn jemand über 100k verdient und einen Elternteil finanzieren soll. Besonders würde mich interessieren, wie eigene Kinder ab 18J, die noch Kindergeld erhalten, verrechnet werden und eine mögliche Unterhaltspflicht mindern.

@IchMalWiederXY

Bevor ich da eine Rechnung aufstelle kannst du dir das auch aus dem Internet selber suchen, da solltest du auch Beispiele dazu finden.

Gibst du einfach einmal ein , Elternunterhalt ", da solltest du alles Wissenswerte finden.

@isomatte

Leider nein. Es werden immer nur Beispiele von früher unter 100k gezeigt.
Ich habe ne Excel Vorlage gefunden, die leider nicht ganz aufschlüsselt, wann Monatswerte und wann Jahreswerte (Brutto, Netto) verlangt sind. Somit erhalte ich mit dieser leider auch keine Auskunft.

@IchMalWiederXY

Wenn du nicht einmal im Internet die neuen Regelungen und Berechnungen findest, wie sollte ich dir da weiterhelfen können ?

Ich kann mir auch nur aus dem Internet Kenntnisse aneignen, was ohne ausführliche Infos aber auch nicht funktioniert, da wird man wohl noch einige Zeit warten müssen, bis das ganze dann auf dem neusten Stand ist.

Sorry das ich da erst einmal nicht helfen kann.

Ich könnte mir aber vorstellen das die Regelungen dann nicht viel anders als vorher ausfallen und nur max. 50 % des übersteigenden Betrags als Zuzahlung zu leisten wären.

@isomatte

Danke für deine Geduld. Ich hoffte es gibt jemanden im Forum mit "Gesetzes Kenntnis". Ich habe schon begonnen das BGH zu lesen, leider sind die Berechnung Details nicht 'an einem Ort'.

Bei einem Jahreseinkommen von 100.000€ wird man ja wohl für die Pflege der eigenen Eltern aufkommen können

Wenn beide im Heim sind, wären das Kind vielleicht zuständig, sonst natürlich nicht.

Und Eltern, die sich je meist mit Geld auskennen, haben meist ein Hütte und Mieteinnahmen und so, also wer sollte in echt bezahlen müssen?

Wer sollte die bitten zu bezahlen, bei Freibeträgen von 100.000 EUR und ggf. mehr?

Wer solche Summen hat, hat auch für die Private Pflegezusatzversicherung für die Eltern 100 EUR/Monat über und ist raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Achja stimmt das hatte ich geändert. Oh hab ich vollkommen vergessen

Wer sich arm rechnet oder seine Erwerbstätigkeit nur deshalb reduziert, der wird so behandelt wie er bei voller Einkommens-Generierung auch behandelt würde - und zur Kasse gebeten.

Aber doch nur, wenn beide im Heim sind. Ist Papi oder Mami zu Hause, sind die Kinder nicht zuständig.

Ab 100.000,-€ im Jahr können Kinder über diesen Betrag herangezogen werden.

Sehe ich nicht so, Beispiel:

Das Gesetz mit der 100.000-Euro-Grenze gilt nicht, wenn sich Ehegatten untereinander Unterhalt zahlen müssen.

Das passiert dann, wenn der pflegebedürftige Ehegatte ins Pflegeheim kommt, während der andere zu Hause wohnen bleibt.

In diesem Fall muss sich der zu Hause verbleibende Ehe-/Lebenspartner an den Heimkosten beteiligen.

@schleudermaxe
Sehe ich nicht so,

Ja, Du bist halt anders, ist doch bekannt.

Es geht hier nicht um Ehegatten sondern die Frage lautet Kind 🙄

Btw, hast schön kopiert ohne zu verstehen um was es geht 🤷‍♂️