Was ist Unterschied zwischen Nebenkosten & Betriebskosten?

3 Antworten

Im Mietrecht legt das BGB fest, dass der Vermieter prinzipiell die Betriebskosten der Mietwohnungen trägt. Dazu wurde die Betriebskostenverordnung vom Gesetzgeber beschlossen, nach der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, sodass NEBEN der Grundmiete der Mieter NEBENKOSTEN an den VERMIETER bezahlen muss, wenn das im Mietvertrag so vereinbart wurde.

Daraus ergibt sich, dass Nebenkosten den Betriebskosten entsprechen.

Die Nebenkosten zur Grundmiete können aber noch weitere Kosten erfassen, die nicht zur Gesamtmiete und damit nicht zu den Betriebskosten gehören wie Telefongebühren, Energiekosten Strom, TV-Kosten u.ä.

Mietrechtlich ist der Begriff Betriebskosten korrekt.

Umgangssprachlich werden diese allerdings Nebenkosten genannt.