Was ist mit Gehälter nach gewonnener Kündigungsschutzklage?
Mein Mann hat im April eine fristlose Kündigung bekommen wir sind auch sofort zum Anwalt und haben vor 14 Tagen vom Arbeitsgericht den Bescheid bekommen das diese Kündigung unwirksam ist und er die alte Arbeit wieder aufnehmen soll.Nun hat mein Mann heute wieder seinen 1.Arbeitstag in der alten Firma.Meine eigentliche Frage ist aber wie sieht es mit dem ausstehenden Gehalt aus .Er hat zwischenzeitlich in einer anderen Firma gearbeitet weil wir vom Arbeitsamt eine Sperrzeit hatten und keinen Cent bekamen, bei Gericht sagten sie die Differenz zwischen den Gehältern müsse die alte Firma noch zahlen.Wird da Differenz vom Bruttolohn oder Nettolohn genommen.Denn beim Brutto würde uns ja rein rechnerisch mehr zustehn als beim Netto.Danke schon mal im Voraus.
5 Antworten
So wie ich das kenne, reden die immer vom Brutto, nie Netto.
Im Prinzip hat Euch der Anwalt, der Euch vor Gericht vertrat, das zu sagen- also kann die Auskunft geben. Einfach mal anrufen, dafür braucht es keinen extra Termin
Kann ich gut verstehen.. man ist ja kein Anwalt, dass einem Gericht alltäglich ist.
ich hatte mal was , da wurde aussergerichtlich festgelegt, dass ich die Zahlung des Gehalts während der Freistellung rechtmäßig behalte- da ging es eben auch um Brutto.
Das müsste doch in der schriftlichen Urteilsbegründung festgehalten worden sein. Ich gehe davon aus, dass es vom Bruttolohn genommen wird, sicher bin ich mir aber nicht.
Dann geht nochmal zu diesem Anwalt. Der kann Euch das sicher genau erklären.
Das wird der Bruttolohn sein, jedoch muss die Firma die Abgaben entrichten, so dass die Auszahlung netto ist.
ja das die Abgaben abgezogen werden hab ich mir ja gedacht aber wenn ich die Differenz von den Brutto nehm und dann mit so einen Brutto-Nettorechner rechne fällt das Netto anders aus(besser)als wenn ich die Differenz der Nettogehälter so rechne daher die Frage
Er wird dadurch insgesammt Netto nicht besser gestellt, als wenn das Geld "von einem AG" käme.
Doch es kommt eine andere Differenz zustande nehm ich die Bruttogehälter mal die Monate vom eigentlichen AG und die Bruttogehälter von dem wo ich zwischenzeitlich gearbeitet habe davon die Differenz(rechne mit dem Brutto-Nettorechner die Abgaben ab) und mache das gleiche mit den Nettogehältern kommt ein anderes Ergebnis raus.Aber egal rede morgen nochmals mit dem Anwalt und werde dann ja hören was der genau sagt.Trotzdem Danke
Die Diffferenz der Bruttolöhne ... davon sind aber noch die Abgaben an die Sozialversicherung und Lohnsteuer abzuführen ... das heißt es wird letzten Ends nur die Nettodifferenz zur Auszahlung kommen ...
Mein Mann war so aufgeregt nach dem Urteil das er gar nicht mehr danach gefragt hat aber danke werde nochmals anrufen.Denke oder hoffe ja das nach Brutto berechnet wird denn dann würden wir einwenig besser dastehn